Täter nur wegen Diebstahl verurteilt

Mildes Urteil nach Feuer in Apotheke Nadine Tröbitscher, 15.07.2023 06:33 Uhr

Wegen Diebstahl verurteilt, aber nicht wegen Brandstiftung. Foto: Franziska Saur/WupperVideo
Berlin - 

Kurz vor Weihnachten wurde in die Apotheke im Alten Rathaus in Köln Deutz eingebrochen. Nach dem Einbruch stand die Apotheke in Flammen. Heute wurde das Urteil gesprochen. Der 41-jährige Täter ist des Diebstahls schuldig – aber nicht der übrigen Taten.

Wegen Diebstahls wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet – „im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen“, so eine Sprecherin am Landgericht Köln. Wegen Brandstiftung folgt demnach keine Verurteilung, so die Entscheidung der 10. Großen Strafkammer am Landgericht.

Der suchtkranke Angeklagte soll die Apotheke in Brand gesteckt haben, um den Einbruch zu vertuschen. Allerdings sei der Tatablauf nur schwer nachvollziehbar. „Der Tatablauf ist abstrus und rational schwer nachvollziehbar“, zitiert die Kölnische Rundschau den Richter.