Online-Rezepte

DrEd: Deutschland ist kein Vorbild APOTHEKE ADHOC, 02.10.2013 08:48 Uhr

Keineswegs unpersönlich: DrEd-Sprecher Jens Apermann kritisiert den CSU-Gesundheitsexperten Johannes Singhammer. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Online-Ärzte von DrEd wehren sich gegen die Kritik des CSU-Gesundheitsexperten Johannes Singhammer. Der hatte sich entsetzt über die Kooperation von Ordermed und DrEd zur „Pille danach“ gezeigt und das Modell als „sehr gefährliche Entwicklung“ bezeichnet. Die Londoner Ärzte widersprechen und betonen: „Die Konsultation von DrEd ist keineswegs unpersönlich.“

In absoluter Diskretion, ohne Wartezimmerstress und in aller Ruhe könnten sich Patienten mit ihrer Erkrankung und der Therapie auseinandersetzen, argumentiert DrEd. Der Kontakt zum Apotheker werde durch die PiDaNa-Service sogar intensiviert: Damit erhalten die Apotheker aus Sicht der Ärzte die aktive Beratungsrolle, „die wiederholt und zuletzt auf dem vergangenen Apothekertag abermals eingefordert wurde“.

Die Behauptung, das „bestehende Schutzniveau“ werde „ausgehöhlt“, ist aus Sicht von DrEd falsch: „Durch die Behandlung von Patienten, die im jetzigen deutschen System regelmäßig schlecht (siehe PiDaNa) oder gar unbehandelt (z.B. Potenzstörungen) bleiben, erweitert DrEd die Fähigkeiten der Medizin auf internetgestützte Arzt-Patientenkommunikation“, meint Sprecher Jens Apermann. Das deutsche Niveau ist aus seiner Sicht keineswegs allgemein vorbildlich.

Singhammers Kritik, für den Patienten steige bei Ferndiagnosen das Risiko, wollen die Online-Ärzte nicht gelten lassen: DrEd biete bereits seit 2011 eine Reihe von Sprechstunden an, „in denen mit ärztlichen Verschreibungen therapiert wird“. „Dabei ist die Auswahl der Sprechstunden streng beschränkt auf Erkrankungen, die sich für Telemedizin eignen“, so DrEd.

Singhammer hatte angekündigt, das Arzneimittelgesetz (AMG) so ändern zu wollen, dass Rezepte nur nach persönlichem Arztkontakt ausgestellt werden dürfen. Das sieht man bei DrEd nicht gern: Die Ärzte fordern den CSU-Politiker auf, „die Rechtmäßigkeit seines Vorhabens vom Justizministerium prüfen zu lassen“. Singhammer sei mit der Zustimmung zur EU-Patientenmobilitätsrichtlinie eine Verpflichtung eingegangen, die er jetzt nicht einhalten wolle.

In der Richtlinie ist unter anderem geregelt, dass Verschreibungen aus einem EU-Staat in anderen Ländern eingelöst werden können – solange das Arzneimittel in dem Land zugelassen ist. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis zum 25. Oktober umsetzen. Eine Änderung des AMG ist aus seiner Sicht möglich, da der Gesundheitsschutz eine nationale Angelegenheit ist.