Versandhandel

Vatikan-Apotheke bald online? APOTHEKE ADHOC, 19.08.2017 13:28 Uhr

Berlin - 

Online bestellt in der Vatikan-Apotheke – darüber denkt man gerade im Vatikanstaat nach. Die päpstliche Apotheke überlegt, ins Versandgeschäft einzusteigen.

Ein möglicher Online-Dienst der Vatikan-Apotheke wäre vor allem für Kunden, die nicht regelmäßig in die Apotheke kommen können, von Vorteil, wird der Leiter der Apotheke, Thomas Binish Mulackal, in der Vatikanzeitung „Osservatore Romano“ zitiert. Dennoch – konkrete Pläne gebe es aktuell nicht. Ohnehin ist der Online-Vertrieb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Italien verboten. Will man ins Versandgeschäft einsteigen, müssen zuvor eingehende Prüfungen erfolgen.

Nach eigenen Angaben versorgt die Vatikan-Apotheke täglich 2000 bis 2500 Kunden. Etwa die Hälfte sind Vatikanmitarbeiter und deren Angehörige. Aber auch Nicht-Bedienstete können in der Apotheke beraten werden, dazu muss am Eingang ein Ausweisdokument sowie ein gültiges Rezept vorgezeigt werden.

Das Sortiment ist breit gefächert, auch ausländische Medikamente sind aufgrund der Eigenständigkeit an Lager. Laut Mulackal verfügt die Apotheke über etwa 42.000 Produkte. Geliefert werde aus der Deutschland, Frankreich, der Schweiz und den USA.

Gegründet wurde die Apotheke 1874 von Bruder Eusebio Ludvig Fronmen, dem vormaligen Direktor der Apotheke im Krankenhaus San Giovanni di Dio auf der Tiberinsel. Die Apotheke befindet sich heute im Belvedere-Palast. Die Leitung obliegt Ordensbrüdern. Geöffnet ist im Winter bis 18 Uhr und im Sommer bis 15 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ist die Apotheke geschlossen.

Drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten verbieten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Deutschland ist eines der lediglich sieben von 28 EU-Mitgliedstaaten, in denen der Rx-Versandhandel – zum Teil nur unter sehr restriktiven Bedingungen – erlaubt ist. Neben der Bundesrepublik handelt es sich dabei um Dänemark, Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden und Großbritannien.

Die Mehrheit der EU-Länder macht nach Angaben der ABDA von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr eigenes Gesundheitswesen auf nationaler Ebene zu setzen.