Schweiz

Meldepflicht für knappe Medikamente geplant Franziska Gerhardt, 11.06.2014 08:18 Uhr

Lieferengpässe vermeiden: Der Schweizerische Bundesrat aus Johann N. Schneider-Ammann, Eveline Widmer-Schlumpf, Simonetta Sommaruga, Didier Burkhalter, Doris Leuthard, Ueli Maurer, Alain Berset und Corina Casanova (v.l.n.r.) plant eine Meldepflicht für knappe Medikamente. Foto: Schweizerischer Bundesrat
Berlin - 

Die Schweiz will künftig Engpässen bei Arzneimitteln besser vorbeugen. Dazu soll ein Frühwarnsystem eingeführt werden, um bei Lieferschwierigkeiten rasch gegensteuern zu können. Der Schweizerische Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine entsprechende Informations- und Koordinationsplattform aufzubauen.

Von zeitweisen Engpässen sei das ganze therapeutische Spektrum betroffen, hieß es vom Bundesrat. Besonders kritisch sei die Situation allerdings bei Klinikpräparaten. Bei rund einem Drittel der Lieferengpässe müsse von versorgungskritischen, das heißt für das Gesundheitswesen unentbehrlichen, Produkten gesprochen werden. Dazu zählen Medikamente aus dem Anästhesiebereich, intravenös verabreichte Antibiotika, Impfstoffe sowie Krebsmittel.

Im Sinne eines Frühwarnsystems soll für diese versorgungskritischen Präparate eine Meldepflicht eingeführt werden. Die Plattform wird in diesem und dem nächsten Jahr aufgebaut. Sie soll eine rasche Erfassung der kritischen Arzneimittel, die Ermittlung der Hauptgründe für die Versorgungsengpässe und kurze Entscheidungsprozesse sicherstellen.

In einer ersten Phase melden die Pharmafirmen Engpässe bei den definierten versorgungskritischen Wirkstoffen. Die Liste wird auf möglichst wenige Wirkstoffe begrenzt sein, so dass die betroffenen Unternehmen der Meldepflicht schnell und mit möglichst wenig Aufwand nachkommen können.

In einer zweiten Phase werden wiederholt von Engpässen betroffene Präparate einem System-Monitoring unterstellt. Dabei werden die Lagermengen dieser Produkte regelmäßig erfasst. Die Meldungen sollen online erfolgen. Als zentrale Stelle wird das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) alle Meldungen entgegen nehmen.

In Deutschland gibt es eine ähnliche Regelung, wie die Schweiz sie jetzt plant: Auch hierzulande sollen Hersteller Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. Seit April 2013 gibt es auf der Internetseite des Instituts eine entsprechende Liste.

Die Meldung ist allerdings freiwillig. BfArM-Chef Professor Dr. Walter Schwerdtfeger setzt sich zwar für eine Meldepflicht für Hersteller ein, hält aber insgesamt die Aufregung um Lieferprobleme für übertrieben. Lieferengpässe seien nicht dramatisch für die Bevölkerung, und man werde sie auch nie ganz vermeiden können, so Schwerdtfeger.