Schweiz

Kassen sollen für Homöopathie zahlen APOTHEKE ADHOC, 06.04.2016 12:30 Uhr

Berlin - 

Ab 2017 soll die Krankenversicherung in der Schweiz auch Leistungen der anthroposophischen und der traditionell-chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie zahlen. Das hat das Eidgenössische Department des Inneren (EDI) beschlossen. Lediglich umstrittene Leistungen sollen gezielt daraufhin überprüft werden, ob sie wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die genauen Kriterien für diese Prüfung sollen in den kommenden Monaten festgelegt werden.

Das EDI ist mit seinem Beschluss einem Verfassungsauftrag nachgekommen: Im Mai 2009 hatten das Volk und die Stände den neuen Verfassungsartikel zur Besserstellung der Komplementärmedizin deutlich angenommen. Seit 2012 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ärztliche Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der ärztlichen Homöopathie sowie der Phytotherapie – allerdings bislang nur provisorisch.

Die Befristung bis 2017 wurde eingeführt, weil der Nachweis ausstand, dass die Leistungen der vier komplementärmedizinischen Fachrichtungen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. „Nach zwei Jahren zeichnet sich nun ab, dass dieser Nachweis für die Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sein wird“, so das EDI.

Deshalb hat das Departement jetzt vorgeschlagen, die Fachrichtungen den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichzustellen. Das bedeutet, dass die Leistungen grundsätzlich von den Kassen bezahlt werden. Dabei gilt in der Schweiz das Vertrauensprinzip: Was der Arzt für notwendig hält, wird zunächst bezahlt.

Auf Antrag können einzelne Leistungen aber auf ihre Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Sie können aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen werden, wenn sich in dem Evaluationsprozess herausstellt, dass sie die Anforderungen nicht erfüllen. Wie genau die Kriterien auf die Komplementärmedizin angewendet werden sollen, muss nun präzisiert werden. Das EDI und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben die betroffenen Kreise über das geplante Vorgehen informiert und sie eingeladen, die Kriterien und Prozesse mitzugestalten.

In Deutschland erstatten nach Informationen des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) rund zwei Drittel der Krankenkassen die ärztlich veranlasste Homöopathie. Zwar seien Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie im Sozialgesetzbuch der konventionellen Medizin gleich gestellt, doch würden sie nicht als Regelleistung erstattet.

Im Rahmen von Satzungsleistungen übernehmen zahlreiche Kassen die Kosten. Außerdem gibt es Selektivverträge mit Ärzten, die über die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des Vereins verfügen.