Österreich

Pick-up auf dem Standesamt Janina Rauers, 13.04.2010 17:49 Uhr

Berlin - 

In Österreich sind Pick-up-Stellen verboten. Doch es gibt Ausnahmen: In einigen Orten nehmen die Gemeindeämter Rezepte entgegen und faxen sie an die nächstgelegene Apotheke. Die Medikamente liegen oft noch am selben Tag im Amt zur Abholung bereit. Während sich die Dorfbewohner über gesparte Fahrtwege freuen, ist die Österreichische Apothekerkammer von den Abgabestellen wenig begeistert.

Von einer solchen kommunalen Pick-up-Stelle profitiert die Schutzengel-Apotheke aus Donnerskirchen in der Nähe der burgenländischen Landeshauptstadt Eisenstadt. An drei Wochentagen beliefert sie das Gemeindeamt des Nachbarorts Schützen am Gebirge. Im Schnitt werden auf diese Weise pro Tour 25 Rezepte eingelöst. „Die Abgabestelle ist eine Notlösung, aber besser als nichts“, sagt Apothekeninhaber Wolfgang Bencic. Meist berät er die Patienten telefonisch. „Der persönliche Kontakt fehlt ein wenig.“

Eine Filialapotheke in Schützen würde sich laut Bencic zwar rechnen, ist für ihn aber keine Option. Denn in Österreich ist pro Apotheke nur eine Filialbetrieb erlaubt - und Bencic hat bereits die Abgabestelle im vier Kilometer entfernten Purbach durch eine Offizin ersetzt.

Neben Bencic kooperieren nach Schätzung der Österreichische Apothekerkammer vier weitere Apotheken mit kommunalen Abgabestellen - alle im Burgenland. Im östlichsten und kleinsten Bundesland Österreichs kommen auf rund 280.000 Einwohner 38 Apotheken, 3 Filialen und eine Krankenhausapotheke. Grund ist auch das österreichische Bedarfsplanungssystem; ein Fall aus dem Burgenland, bei dem einer Apothekerin die Eröffnung einer Apotheke verwehrt wurde, war übrigens Auslöser eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission.

Verständlich, dass man bei der Apothekerkammer in Wien nur ungern über das Thema spricht. Auch den Vergleich mit Pick-up hört man nicht gerne: Parallelen zu kommerziellen Konzepten seien nicht vorhanden, sagt eine Sprecherin. Der Service der Gemeindeämter sei für alle Beteiligten unentgeltlich und frei von finanziellen Interessen. Zudem seien die burgenländischen Abgabestellen historisch bedingte Sonderfälle: Die Kammer habe sie in den 1960er Jahren genehmigt, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Damals habe es nur wenige Apotheken und dispensierende Ärzte gegeben.

Heute allerdings würden die Abgabestellen in den Gemeindeämtern nicht mehr genehmigt, zumal auch Rezeptsammelstellen verboten sind: „Bedingung für die Medikamentenabgabe ist der direkte Kontakt zu den Patienten“, so die Sprecherin. Die burgenländischen Ausnahmen nimmt die Kammer daher nun genauer unter die Lupe. Vor wenigen Tagen erkundigte sie sich bei allen Apotheken des Burgenlandes nach angebotenen Zustelldiensten.