Schweiz

Parlament kippt Apothekenpflicht Patrick Hollstein, 02.10.2008 13:37 Uhr

Berlin - 

In der Schweiz hat heute morgen der Ständerat, die Vertretung der Kantone im Parlament, eine faktische Abhebung der Apothekenpflicht für OTC-Produkte beschlossen. Durch die komplette Streichung der so genannten Liste C könnten zahlreiche Medikamente künftig auch in Drogerien verkauft werden. 25 Vertreter stimmten für, acht Abgeordnete gegen eine entsprechende Motion der nationalrätlichen Gesundheitskommission. Innenminister Pascal Couchepin will den Vorstoss bei der Revision des Heilmittelgesetzes im Frühjahr umsetzen.

Damit gelangen Produkte wie Antihistaminika, Nasensprays, Aknecremes oder Wirkstoffe wie Butylscopolamin, Loperamid oder Ibuprofen 400mg in den freien Verkauf. Für andere Medikamente wie Codein und Dextrometorphan muss eine Rezeptpflicht eingeführt werden. Die schweizerischen Apotheker hatten eine Streichung der Liste C im Vorfeld kritisiert, ebenso der Bundesrat, die schweizerische Regierung. Bei den Drogisten wird die Entscheidung als Sieg gefeiert. Tatsächlich dürften vor allem die schweizerischen Supermärkte, die Beobachtern zufolge die Abstimmung massiv beeinflusst hatten, von der Freigabe profitieren.

In der Schweiz sind die Arzneimittel nach verschiedenen Kategoerien klassifiziert. Medikamente der Klasse A dürfen nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden; Medikamente der Gruppe B können Bestandteil von Wiederholungsverordnungen sein. Bei Produkten der Liste C darf die Abgabe nur nach Fachberatung durch medizinisch geschultes Personal erfolgen; bei Produkten der Gruppe D genügt die Beratung durch Fachpersonal in Apotheken oder Drogerien. Arzneimittel der Gruppe E sind komplett freigegeben.

Vor allem in der Deutschschweiz haben die Drogerien bereits heute einen starken Anteil am OTC-Geschäft. Zahlreiche Neuanmeldungen von Apotheken gehen auf die Umwandlung von Drogerien in Apotheken zurück. Vor einem Jahr hatte die größte schweizerische Krankenkasse Helsana mit dem Schweizerischen Drogistenverband (SDV) Sonderkonditionen für die Abgabe bestimmter Rezepturen und ausgewählter Blutdruckmessgeräte abgeschlossen.