Online-Ärzte

Wird der Brexit zum DrEdxit? Carolin Bauer, 15.07.2016 14:44 Uhr

Berlin - 

DrEd hat derzeit mehrere Baustellen. Die Versorgung mit Rezepten durch die Online-Ärzte mit Sitz in Großbritannien soll mit der AMG-Novelle hierzulande verboten werden. Der virtuellen Praxis, die von dem Unternehmen Health Bridge Limited angeboten wird, droht mit dem bevorstehenden Brexit neuer Ärger.

DrEd wäre vom Brexit betroffen. Denn nur innerhalb des europäischen Binnenmarktes besteht ein freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen, einschließlich medizinischer Leistungen. Weil jeder EU-Bürger sich in jedem Mitgliedstaat sein Rezept besorgen kann, darf DrEd überhaupt von England aus eine telemedizinische Behandlung in Deutschland anbieten. Diese ist hierzulande wiederum verboten.

Die Online-Praxis beschäftigt vier deutsche Ärzte, insgesamt sind es 17 Mitarbeiter. Patienten erhalten eine Diagnose, nachdem sie einen Fragebogen ausgefüllt haben. Die ausgestellten Verordnungen können nach heutigem Stand auch hierzulande eingelöst werden. Nach der EU-Patientenmobilitätsrichtlinie können Rezepte aus einem Mitgliedsstaat grundsätzlich in anderen Ländern beliefert werden, solange das Medikament dort zugelassen ist. Deutsche Apotheker können die Abgabe verweigern, wenn sie Bedenken haben.

Die telemedizinische Betreuung beschränkt sich bei DrEd aktuell auf den Fragebogen. Telefon- und Video-Beratungen sind laut Firmenangaben „momentan nicht verfügbar“. Die Kosten für die Diagnose liegen zwischen 9 und 49 Euro – je nach Indikation. Die Sprechstunde zur Kontrazeptiva ist am günstigsten, zu Gonorrhö am teuersten.

Der erste Besuch für Diagnose und Behandlungsempfehlung ist bei DrEd kostenfrei. Die Verordnung wird zunächst wie ein Privatrezept behandelt. Auf Wunsch wird es durch DrEd entweder direkt an eine Versandapotheke oder den Patienten selbst zugestellt, damit dieser es in einer Apotheke seiner Wahl einlösen kann. Deutsche Apotheken müssen die Verordnungen aber nicht beliefern.

Die mehrheitliche Entscheidung der Briten zum EU-Austritt hat bei DrEd offenbar zu Erklärungsnot geführt. Die Online-Praxis betont gegenüber Kunden, dass bis zu einem Abschluss der Verhandlungen mit der EU alles beim Alten bleibe. Die von DrEd ausgestellten Rezepte seien bis dahin weiterhin gültig. Bei Lieferbedingungen und -zeiten ändere sich ebenfalls nichts.

Die Nutzung des Angebots sei weiterhin legal, heißt es weiter. DrEd gibt sich zuversichtlich, auch im Anschluss weiter Patienten aus EU-Ländern beraten zu können: „Es gilt als wahrscheinlich, dass die EU mit Großbritannien ein ähnliches Abkommen wie bereits mit anderen Nicht-Mitgliedern wie etwa Norwegen oder Grönland schließt.“ Dies habe zur Folge, dass DrEd die Leistungen in gewohntem Umfang und Weise anbieten könne. Konkretes weiß man aber natürlich auch bei DrEd noch nicht.

Die Online-Praxis eckt mit ihrem Angebot regelmäßig an. Mit der 4. AMG-Novelle soll das Modell eingeschränkt werden. Geplant ist ein Fernverordnungsverbot. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will damit verhindern, dass im Ausland tätige Online-Praxen Rezepte nach telefonischer Beratung oder Konsultation über das Internet an Patienten nach Deutschland schicken können.

Jeder Verordnung soll laut den Plänen des Ministers ein direkter Arzt-Patient-Kontakt vorausgehen. Anfang Juni hieß es jedoch, dass es innerhalb der Koalition Signale über eine Lockerung des Verbots gebe. Überdies ist fraglich, ob das Modell mit der geplanten Gesetzesänderung verboten werden kann. Denn das Verbot würde für ausländische Versandapotheken nicht greifen.

Das Gesetz sollte eigentlich im August in Kraft treten. Doch die Novelle wurde wegen eines Streits in der Koalition über Regeln zu klinischen Studien an Demenzkranken verschoben. In der AMG-Novelle soll auch geregelt werden, dass für klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln die Regeln für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung europaweit verbindlich vorgegeben werden.