Großbritannien

Patientenakten für Apotheker APOTHEKE ADHOC, 22.01.2014 11:38 Uhr

Zugang zur Patientenakte: In Großbritannien sollen Apotheker künftig beim NHS alle gespeicherten Informationen zur Medikation abfragen dürfen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

In Großbritannien sollen Apotheker, genauso wie Rettungsdienste, ab 2015 Zugang zu den elektronischen Patientenakten bekommen. Dies kündigte Gesundheitsminister Jeremy Hunt an. Vor dem flächendeckenden Roll-out soll allerdings zunächst in einem Pilotprojekt eruiert werden, ob sich dadurch die Zahl der Notfallbehandlungen senken lässt.

Im Herbst hatte Hunt das Thema im Rahmen einer Parlamentsdebatte zum ersten Mal öffentlich auf die Agenda gesetzt. Hätten Apotheker Zugang zu den Patientenakten, könnten sie leichter sicherstellen, dass ihre Kunden die richtigen Arzneimittel erhielten. Auch über mögliche Allergien wüssten sie eher Bescheid. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass die Privatsphäre weiterhin geschützt sei.

Bei einem Gespräch mit Vertretern der verschiedenen Apothekerverbände wurde das Thema vor einer Woche weiter erörtert. Die Apotheker sollen demnach die Patientenakte lesen und Einträge verfassen können, wenn ihnen dies der Patient gestattet hat. Außerdem müssen sie einen Datenschutzbeauftragten haben. Dies würde die großen Apothekenketten bevorzugen, da die Apothekenmitarbeiter selbst dafür nicht infrage kommen.

Die elektronische Patientenakte gibt es bereits seit längerem, bislang haben aber nur Krankenhäuser im Rahmen der Notfallmedizin Zugriff auf die Informationen. Die Daten werden täglich aus der Praxissoftware gezogen und auf einem Server des staatlichen Gesundheitsdienstes NHS gespeichert.

Aktuell können neben den persönlichen Daten und der kompletten Medikation Informationen über Unverträglichkeiten und beobachtete Nebenwirkungen abgerufen werden. Der NHS will weitere Angaben erheben; am Wochenende war der Vorstoß wegen des möglichen Weiterverkaufs in die Schlagzeilen geraten. Die Apotheker wünschen sich, auch die Diagnosen einsehen zu können.

Um auf den Akte zugreifen zu können, müssen die Leistungserbringer den Patienten jedes Mal um Erlaubnis fragen, nur in Notfällen können sie auch ohne Zustimmung die Informationen einsehen. Über den Namen und das Geburtsdatum können die jeweiligen Einträge abgefragt werden.

Berechtigt sind nur Heilberufler, die unmittelbar an der Behandlung beteiligt sind; außerdem dürfen nur die jeweils relevanten Informationen eingesehen werden. Jeder Zugriff wird protokolliert, dazu müssen sich die Heilberufler mit ihrer NHS-Karte plus Geheimcode ausweisen.

Die Akten werden automatisch angelegt, wollen die Patienten dies nicht, müssen sie über ihre Arztpraxis Einspruch erheben. Einmal eingesetzt, können die Patienten die Akte nicht mehr löschen, sondern nur sperren lassen.