Fremdbesitzverbot

EU-Kommission verklagt Frankreich Patrick Hollstein, 30.01.2009 16:49 Uhr

Berlin - 

Die EU-Kommission bringt Frankreich wegen eines weiteren Fremdbesitzverbots für Apotheker und Ärzte vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH): In Frankreich dürfen biomedizinische Laboreinrichtungen nur durch so genannte klinische Biologen betrieben werden - das sind entweder Pharmazeuten oder Mediziner. Alleine rund 8000 Apotheker tragen diese Berufsbezeichung. Kein „Biologe“ darf Anteile an mehr als zwei Laboren halten; Kapitalgesellschaften dürfen maximal 25 Prozent an den Gesellschaften besitzen.

Diese Beschränkungen sind nach Ansicht der Generaldirektion Binnenmarkt nicht mit der Niederlassungsfreiheit zu vereinbaren. Ein internationaler Konzern hatte sich bei der Kommission beschwert, die daraufhin im April 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einleitete. Nach der Antwort der Regierung schickte Brüssel bereits im Dezember 2006 das zweite Mahnschreiben, das im Februar beantwortet wurde.

Die französische Regierung versprach nach Verhandlungen mit der Kommission, bis Anfang 2009 die beanstandeten Regelungen zu ändern. Nach verschiedenen Anhörungen kam ein Gesetzesentwurf zustande, der dem Parlament vorgelegt wurde. Doch die Abgeordneten verweigerten ihre Zustimmung - sie wollen offensichtlich keine Kapitalgesellschaften im Gesundheitswesen.

Über diesen Wunsch setzt sich die Kommission nun hinweg. Wieder müssen die griechischen Optiker herhalten, bei denen der EuGH seinerzeit die Auffassung vertreten hatte, dass das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit durch weniger strenge Beschränkungen erreicht werden kann. Den Bonus der unabhängigen Gesundheitsversorgung - erst kürzlich in den Schlussanträgen zum Apotheken-Verfahren ein Argument des Generalanwalts - haben biomedizinische Laboreinrichtungen nach Ansicht der Kommission nicht.

Damit stehen die französischen Apotheker mittlerweile an drei Fronten aus Brüssel unter Beschuss. Ebenfalls zum Thema Laborbetriebe hat die Generaldirektion Wettbewerb eine Untersuchung eingeleitet - nach einer Beschwerde desselben Konzerns. Im November wurden in diesem Zusammenhang die Geschäftsräume der Apothekerkammer durchsucht. Parallel läuft gegen Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren zum Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken.