Bedarfsplanung

Österreich muss nachbessern APOTHEKE ADHOC, 13.02.2014 18:16 Uhr

Nur mit Ausnahmen: In Österreich muss das Apothekengesetz überarbeitet werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Bedarfsplanung für Apotheken muss in Österreich nachgebessert werden: Die Richter hatten die starren Personenzahlen kritisiert, die bislang die Voraussetzung für eine Apothekeneröffnung darstellen. Aus Sicht des EuGH müssen bei der Planung Ausnahmen zugelassen werden.

Bei der Apothekerkammer ist man überrascht von dem Urteil: Erst in der vergangenen Woche hatte sich Kammeramtsdirektor Dr. Hans Steindl verhalten optimistisch gezeigt und erklärt, die Kammer gehe davon aus, dass es bei der bisherigen Rechtsprechung bleibe.

Nach außen gibt sich die Apothekerkammer optimistisch: „Das Urteil ist eine Bestätigung für das Bedarfsprüfungssystem in Österreich“, sagte Kammerpräsident Max Wellan. Die Bedarfsregelung und die dadurch resultierende flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen sei ein Erfolgsmodell und habe sich seit Jahrzehnten bewährt.

Diese Bedarfsplanung müsse aber „nachgeschärft“ werden: Der EuGH hatte entschieden, dass örtliche Besonderheiten stärker berücksichtigt werden sollten. Die bisher geltende Regel, nach der eine eine Apotheke nur neu eröffnen kann, wenn bereits existierenden mindestens 5500 zu versorgende Personen bleiben, wurde aber gekippt.

Der Apothekerkammer zufolge ist die Bedarfsplanung grundsätzlich weiterhin möglich. Allerdings müssten die nationalen Bestimmungen angepasst werden. „In diesem Sinne werden wir uns bemühen, dass das Apothekengesetz entsprechend geändert wird“, so Steindl.