TI ohne Konnektoren

Lauterbach: E-Rezept im kommenden Jahr Philipp Kutter, 30.11.2022 15:44 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will das E-Rezept 2023 auf die Zielgerade bringen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das E-Rezept soll Mitte nächsten Jahres kommen. Für Konnektoren ist in den Digitalisierungsplänen von Karl Lauterbach kein Platz mehr, wie er bei der Digital Health Conference von Bitkom sagte.

Lauterbach will das Projekt E-Rezept endlich zu Ende bringen. „Ein technischer Fehler ist passiert“, so der Gesundheitsminister, aber das Problem werde behoben, sodass Mitte nächsten Jahres das E-Rezept komme. Zusätzlich seien Mehrwert-Angebote für das E-Rezept geplant, diese würden aber erst am Freitag im Bundestag vorschlagen. Es soll sich aber noch Einiges mehr tun im Bereich der Digitalisierung, und das ebenfalls schon im nächsten Jahr.

Unter anderem werde ebenfalls die elektronische Patientenakte (ePA) in der Opt-out-Variante im Laufe nächsten Jahres kommen. Opt-out sei notwendig, um großflächige Anwendung zu ermöglichen. Dafür sei im nächsten Jahr bezüglich des Datenschutzes erst einmal eine Übergangsregelung geplant. „Es ist notwendig, die Forschungsdateninfrastruktur auszubauen“, so der Gesundheitsminister. Möglichst viele Daten sollen in die ePA eingespeist und genutzt werden können.

Außerdem sollen für alle Beantragungen von Gesundheitskarten in Zukunft NFC-fähige Karten ausgestellt und eine PIN hinterhergeschickt werden.

Geplant sei auch ein „Telematikinfrastruktur (TI) medical messenger“, um die Kommunikation unter Ärzten und anderen Heilberufen zu verbessern und dabei nicht auf Arztpraxis und Apotheke beschränkt zu sein.

„Die Infrastruktur ist bereits vor der ersten Nutzung veraltet“, räumte er ein, der Prozess habe einfach zu lange gedauert. „Wir wollen die Welt der Konnektoren hinter uns lassen“, führt er dazu weiter aus, in Zukunft solle die Basis der Infrastruktur auf Clouds und Smartphones beruhen, um diese möglichst zugänglich zu machen.

Die Datennutzung soll ebenfalls ausgebaut werden. „Forschungs- und Abrechnungsdaten sollen in einem Zentrum zusammengeführt und ausgewertet werden können“, so Lauterbach. Dazu sei eine Pseudonymisierung notwendig, das werde bedacht. „Datenschutz soll hoch sein, aber angemessen“, so seine Einschätzung. Das Konzept für die Datennutzung zu Forschungszwecken so wie ein größeres Digitalisierungsgesetz möchte er dazu ebenfalls schon in der ersten Jahreshälfte vorbringen.