Verfahren soll schneller kommen

Gematik: E-Rezept über die eGK APOTHEKE ADHOC, 30.08.2022 10:39 Uhr aktualisiert am 30.08.2022 12:00 Uhr

Das Einlösen des E-Rezepts soll über die eGK ermöglicht werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Schneller als ursprünglich vorgesehen, soll das Einlösen von E-Rezepten über die Krankenkassenkarte (eGK) der Versicherten möglich werden. Darauf haben sich die Gesellschafter der Gematik bei ihrer gestrigen Sitzung verständigt. Damit könnte eine einfache und sichere Lösung noch in diesem Jahr etabliert werden, Verlierer wären die Versandapotheken.

Aktuell stehen zum Einlösen von E-Rezepten nur zwei Wege zur Verfügung: Die bislang wenig verbreitete Gematik-App und der Ausdruck des Tokens auf Papier. Gegen den Versand der Token per E-Mail hatte die Datenschutzbeauftrage von Schleswig-Holstein Bedenken geäußert – weil QR-Codes über die Apps der Versender ausgelesen werden können. Die Kassenärztliche Vereinigung des Landes hatte sich in der Folge aus dem Roll-out zurückgezogen, der an diesem Donnerstag im nördlichen Bundesland sowie in Westfalen-Lippe starten soll.

Zwar hat sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür ausgesprochen, ein sicheres Verfahren für den Versand per Mail oder SMS zu etablieren, hier steht aber erst noch eine Prüfung an.

Im Grunde fertig ist dagegen das Verfahren, bei dem der oder die Versicherte mit der eGK die Apotheke zum Abruf des E-Rezepts berechtigt. Die Gematik hatte die notwendige Spezifikation Ende 2021 bereitgestellt, das Verfahren lag zur Prüfung im BMG. Bislang hatte sich das Ministerium nicht zu Nachfragen geäußert, wann das Verfahren umgesetzt werden soll.

KVWL macht Druck

Von der Gematik – bei der das BMG immerhin Mehrheitseigner ist – wurde gestern beschlossen, dass jetzt auf dieses Verfahren gesetzt werden soll. Soeben bestätigte die Gematik offiziell: „Für das Einlösen eines elektronischen Rezepts gibt es eine weitere sichere Option: Künftig sollen Patientinnen und Patienten auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel einlösen können.“

Die Veröffentlichung der Spezifikation für die eGK-Lösung des E-Rezepts wird voraussichtlich Anfang September im Fachportal der gematik bereitgestellt, und es wird daran gearbeitet, dass die Funktion so bald wie möglich zur Verfügung stehen kann. Eine komfortable und praxistaugliche Lösung für Versand- und Onlineapotheken und deren Kunden wird derzeit eruiert.

Die KV Westfalen-Lippe (KVWL) macht dem Vernehmen nach Druck und könnte das Verfahren noch in diesem Jahr umsetzen. Die Gesellschafter sollen den Prozess zeitnah bewerten, technische und datenschutzrechtliche Fragen geklärt werden.

Der technische Weg wurde von der Gematik bereits in einer Vorabveröffentlichung skizziert: Der Abruf der E-Rezepte in der Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis setzt demnach auf die bestehende Infrastruktur der Anwendungen zum E-Rezept und zum Management der Versichertenstammdaten (VSD) sowie die bestehende Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) auf.

Abgleich über Versichertenstammdaten

Der Versicherte oder sein Vertreter steckt die eGK in das eHealth-Kartenterminal. Das System ruft für diese eGK den Anwendungsfall „VSD von der eGK lesen“ mit der Option „Prüfungsnachweis lesen“ auf. Im Ergebnis erhält die Warenwirtschaft, sofern die eGK nicht gesperrt und das Authentifizierungszertifikat gültig ist, den VSD und den Prüfungsnachweis. Nun werden alle E-Rezepte des Versicherten mit dem Status „offen“ vom Fachdienst abgerufen.

Der Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst wird protokolliert, der Besuch in der Apotheke wird auf der eGK gespeichert. Die Prozesse für das Abrufen, das Zurückweisen, das Löschen des E-Rezeptes, das Abrufen der Quittung und die Kommunikation mit dem Versicherten bleiben unverändert.