Kostenanträge über KIM

eVO: AOK genehmigt digital Patrick Hollstein, 16.09.2022 12:08 Uhr

Ärzte in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein können Anträge für Fahrdienste jetzt digital bei der AOK Nordwest stellen. Foto: shutterstock.com/ wutzkohphoto
Berlin - 

Genehmigungsanträge fressen Zeit und kosten Nerven. Die AOK Nordwest hat für die Verordnung von Krankenbeförderungen ein elektronisches Verfahren eingeführt. Dabei kooperiert die Kasse mit CompuGroup Medical (CGM) und dem Softwarehersteller Gevko.

Ärztinnen und Ärzte können die Verordnungen für eine Krankenbeförderung direkt aus ihrem Praxisinformationssystem heraus digital an die AOK schicken. „Das Genehmigungsverfahren wird damit erheblich beschleunigt. Die Einführung der elektronischen Verordnung von Krankenbeförderungen (eVO Fahrkosten) bietet für alle Seiten erhebliche Vorteile“, sagt AOK-Chef Tom Ackermann. Als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland habe man diesen Prozess digitalisiert. „Unser Pilot für die elektronische Verordnung von Fahrkosten ist für die Branche richtungsweisend.“

Der vormals rein papierbasierte Genehmigungsprozess der Verordnungen von Krankenbeförderungen gehört in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein der Vergangenheit an. Die bisher von den Arztpraxen auf dem „Muster 4“ verordneten Krankenbeförderungen wie für Taxis, Mietwagen oder Krankentransportwagen werden aus dem Praxisverwaltungssystem direkt per Mausklick digital an die AOK zur schnellen, tagesaktuellen Genehmigung übermittelt. „Patienten müssen somit keine Papierunterlagen mehr an uns schicken. Das Genehmigungsverfahren wird beschleunigt, die Prozesse in der Arztpraxis und auch bei uns erheblich vereinfacht. Das spart Zeit und Übermittlungskosten für alle Beteiligten“, so Ackermann.

KIM im Einsatz

Voraussetzung für den elektronischen Versand der Verordnung ist eine Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) und dem darauf basierenden KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen). Dieser sorgt für einen absolut sicheren Versand und Datenaustausch zwischen Praxis und Krankenversicherung.