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EllaOne per Kurier: Apothekerkammer stoppt MySummer Patrick Hollstein, 06.10.2022 15:08 Uhr

App von Mysummer portal für frauengesundheit
MySummer bietet nicht mehr die Pille danach an. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Erst DocMorris, jetzt MySummer: Quasi im Alleingang geht die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) seit Jahren gegen die Aushöhlung des Arzneimittel- und Apothekenrechts durch Versender und Plattformen vor. Jetzt hat die Geschäftsstelle gemeinsam mit ihrem Anwalt Dr. Morton Douglas den Vertrieb der Pille danach über MySummer gestoppt.

MySummer ist eine Plattform für Frauengesundheit; das zur Wellster-Gruppe gehörende Portal verspricht die „passende Behandlung in den Bereichen Gynäkologie, Urologie oder Dermatologie“. Gemeint sind unter anderem verschreibungspflichtige Medikamente, für die nach Ausfüllen eines Fragebogens ein Online-Rezept ausgestellt wird. Konkret geht es um sechs Kategorien: Verhütung, Blasenentzündung, Intimgesundheit, Haut und Familienplanung.

Unter anderem wurde für die Lieferung des Notfallkontrazeptivums EllaOne (Ulipristalacetat) geworben, in sechs Städten wurde eine „Quick-Delivery“ innerhalb von zwei Stunden durch eine der kooperierenden Apotheken versprochen. Welche das ist, wurde erst am Ende des Bestellvorgangs verraten.

Nachdem die AKNR unzählige Nachfragen und Beschwerden erreicht hatten, ließ diese das Angebot überprüfen und die Betreiberfirma abmahnen. Nicht nur, dass die Werbung für die Pille danach gesetzlich verboten sei; auch der Versandhandel sei explizit untersagt, so die Argumentation.

Antibiotikum gegen Blasenentzündung

Zusätzlich wurde der Verkauf des rezeptpflichtigen Antibiotikums Fosfomycin Aristo untersagt: „Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass eine Blasenentzündung eine durchaus schwerwiegende Krankheit darstellt, die bei nicht fachgerechter Behandlung zu Nierenversagen führen kann und damit zu bleibenden Schaden, ist diese Art der Gestaltung nicht nur verantwortungslos, sondern eben schlicht rechtswidrig.“

Gestern gaben die Anwälte von Wellster die geforderte Unterlassungserklärung ab. Dazu erklärt Dr. Bettina Mecking als Stellvertretende Geschäftsführerin und Justiziarin der AKNR: „Das zuverlässige System der wohnortnahen Versorgung mit Arzneimitteln durch die Apotheken vor Ort wird durch neuartige Dienstleister in diesem Bereich immer wieder gefährdet. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, jegliche Wettbewerbsverstöße hier kontinuierlich und hartnäckig zu verfolgen. Auch in diesem Fall wären wir auch vor Gericht gezogen, um die Interessen des Berufsstandes zu wahren und das Fortbestehen der Apotheken zu verteidigen. Dass dies nicht nötig geworden ist, freut uns. Dieses Maß an Einsichtsfähigkeit würden wir uns von manch anderen Gegnern ebenfalls wünschen.“