Digitale Identität

E-Rezept: PKV setzt auf Smartphone Patrick Hollstein, 28.12.2022 12:03 Uhr

Die PKV setzt beim E-Rezept auf das Smartphone. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bislang gilt das E-Rezept nur für den GKV-Bereich. Doch auch Privatversicherte sollen künftig digitale Verordnungen empfangen können. Der PKV-Verband setzt dabei auf das Smartphone und hat jetzt Verträge mit Entwicklungspartnern geschlossen.

Die PKV setzt auf das Smartphone als Schnittstelle für eine bessere Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten: Dazu sollen die Privatversicherten ab Mitte 2023 sogenannte digitale Identitäten erhalten können, die ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu digitalen Services rund um ihre Gesundheit bieten.

Dazu hat der PKV-Verband kurz vor Weihnachten entsprechende Verträge mit IBM und der Firma Research Industrial Systems Engineering (RISE) abgeschlossen. Nach Abschluss der Arbeiten soll es den Versicherten möglich sein, sich mit dem Smartphone beim Arzt online einzuchecken und auch digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePa) oder das E-Rezept einfach über ihr Smartphone zu nutzen. Die PKV ist ebenfalls Gesellschafter bei der Gematik und wird daher die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen.

Wie das gemeinsame Angebot dann genutzt wird, ist Sache der jeweiligen Versicherung. Die Allianz hat bereits eine Übergangslösung geschaffen, andere Versicherungen haben zumindest Apps zum Einreichen der Belege.

Hintergrund ist, dass Privatversicherte oft keine Versichertenkarte haben und dieser Weg für die Übertragung daher für sie nicht in Frage kommt. Im GKV-Bereich ist neben dem Ausdruck des Tokens und der Speicherung in der Gematik-App derzeit die eGK-Lösung der favorisierte Übertragungsweg. Allerdings hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unlängst klargestellt, dass eingescannte oder abfotografierte QR-Codes auch über Plattformen eingelöst werden können: „Bei Nutzung des ausgedruckten E-Rezeptcodes besteht für Versicherte die Möglichkeit, diesen über apothekeneigene Apps einer Apotheke ihrer Wahl digital bereitzustellen.“ Bei allen Einlösewegen sei die freie Apothekenwahl sicherzustellen. „Es ist derzeit nicht geplant, eine Einlösung von E-Rezepten auch über Apotheken-Plattformen zu ermöglichen.“