DAV verhandelt über Haftungsfragen

E-Rezept: Kassen wollen noch nicht schneller abrechnen Alexander Müller, 13.08.2021 14:45 Uhr

Mit dem E-Rezept könnten die Apotheken eigentlich schneller mit den Krankenkassen abrechnen, aber die wollen erstmal weitermachen wie bisher. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Rechenzentren setzen sich mit Einführung des E-Rezepts für eine taggleiche Abrechnung der Apotheken ein. Das müssten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband gemeinsam aushandeln. Doch die Kassenseite verspürt offenbar keine Eile. Auch die wichtige Frage des Haftungsübergangs ist nach wie vor ungeklärt. Die Gespräche hätten bisher kein Ergebnis gebracht, so ein DAV-Sprecher.

Das E-Rezept bietet aus Sicht des Verbands Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) das Potenzial, dass die Apotheken schneller an ihr Geld kommen und die Abrechnung insgesamt verschlankt wird. Mit einer taggenauen Abrechnung wäre das Liquiditätsmanagement für Apotheken viel einfacher, auch die Abschlagszahlungen der Kassen sowie Dekadenzahlung beim Großhandel könnten entfallen. Allerdings müssten die Arzneilieferverträgen angepasst werden. Der VDARZ will laut Vorstand Klaus Henkel den DAV in den Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband unterstützen.

Besonders weit ist man in der Frage offenbar noch nicht. Ein DAV-Sprecher sagte auf Nachfrage: „Bisher sind zu dieser Frage noch keine Entscheidungen in den entsprechenden DAV-Gremien gefallen.“ Vielmehr läuft es darauf hinaus, dass zunächst im gewohnten Rhythmus weiter abgerechnet wird. „Derzeit sehen die einschlägigen Verträge – auch für das E-Rezept – vor, dass die Rechnungslegung spätestens einen Monat nach Ablauf des Liefermonats zu erfolgen hat“, so der DAV-Sprecher.

Die Krankenkassen wollen gleich gar nicht verhandeln, bevor das E-Rezept nicht flächendeckend eingeführt ist. „Für eine Diskussion von Vorschlägen zu möglichen Abrechnungsmodalitäten sollte erstmal die Einführung des eRezepts abgewartet werden“, so ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands gegenüber APOTHEKE ADHOC. Von Seiten der Kassen könne das E-Rezept pünktlich starten, fügt er hinzu. Zuletzt waren die Zweifel – sogar aus den Reihen des DAV – immer lauter geworden, dass der Stichtag 1. Januar gehalten werden kann.

Die Kassen wollen auch zunächst weiter abrechnen wie bisher: „Der GKV-Spitzenverband hat mit seinen Bundesmantelvertragspartnern fristgerecht die vertraglichen Voraussetzungen geschaffen und die GKV hat die Abrechnungsprozesse auf das E-Rezept angepasst. Was nach der Einführung aus den Erfahrungen heraus für Anpassungs- oder Änderungsbedarfe erfolgen, dazu können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen gemacht werden“, so der Sprecher.

Eine sofort mit Einführung des E-Rezepts akute Frage betrifft die Haftung. Denn die Versicherungen wollen genau wissen, wann der Gefahrenübergang stattgefunden hat. Der VDARZ hat die Vertragspartner auch auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Doch eine Klärung gibt es dem DAV-Sprecher zufolge noch nicht: „Über die Frage des Gefahrübergangs wird derzeit in den Verhandlungen des DAV mit dem GKV-Spitzenverband intensiv diskutiert – bisher aber ohne Ergebnis.“

Der GKV-Sprecher bestätigt dies, spielt den Ball aber auch zurück zur Gematik: „Die Haftungsfrage bei der Übertragung des E-Rezepts ist eine Fragestellung, welche mit Berücksichtigung der Anfordernisse aller Beteiligten aktuell auch Thema innerhalb der Technischen Kommission ist. Hier müssten erstmal die Ergebnisse der Gespräche abgewartet werden“, heißt es vom GKV-Spitzenverband. Grundsätzlich liege das E-Rezept allerdings im Verantwortungsbereich der Gematik sowie den beteiligten Leistungserbringern, dies gelte auch für die operative Umsetzung.