„Zugang zur ePA wie zum Twitter-Account"

Digitale Identität: Gematik veröffentlicht Spezifikation Hanna Meiertöns, 13.02.2023 08:48 Uhr

Die Gematik plant, auch biometrische Merkmale zur Anmeldung für Gesundheitsanwendungen zuzulassen. Foto: adobestock.com/ipopba
Berlin - 

Auf dem Weg zur Telematikinfrastruktur (TI) 2.0 gilt es noch einige Hürden zu meistern, die digitale Identität wird als eine der zentralen Säulen der TI 2.0 benannt – bislang stand eine Spezifikation durch die Gematik allerdings noch aus. Der erste Schritt ist getan, Erweiterungen sind aber bereits geplant.

Im Whitepaper der TI 2.0 ist immer wieder von der digitalen Identität die Rede, ohne diese fehlte bislang ein wichtiger Baustein auf dem Weg in die umfangreiche Digitalisierung des Gesundheitssystem. Nun wurde die Spezifikation der digitalen Identität durch die Gematik veröffentlicht, dies bildet laut der Agentur die Grundlage für die Krankenkassen, um digitale Identitäten zu entwickeln. Ab 2024 müssen die Krankenkassen elektronische Identitäten anbieten, die Nutzung bleibe aber freiwillig – einige Krankenkassen könnten ihren Versicherten das Angebot aber schon im Laufe dieses Jahres unterbreiten, so die Gematik.

Erstmal bedeutet die elektronische Identität eine Erleichterung des Zugangs zu Online-Gesundheitsanwendungen für Versicherte über das Smartphone – zum Beispiel zur E-Rezept-App oder der elektronischen Patientenakte. Laut Gematik sei das unter anderem „bekannt vom Bankkonto oder dem Twitter-Account“.

Alternative zur eGK

Ab 2026 soll die elektronische Identität auch eine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte sein können: Statt der eGK kann laut Gematik dann für den Versicherungsnachweis in Arztpraxen dann die elektronische Identität verwendet werden. Das sei ein „wesentlicher Schritt in die kartenunabhängige Zukunft der TI“, so die Gematik.

Als Schutz vor Missbrauch wurde für die Nutzung laut Gematik in „einvernehmlicher Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)“ die Zwei-Faktor-Authentifizierung beschlossen. Demnach sei die Anmeldung entweder über die Online-Funktion des Personalausweises oder die elektronische Gesundheitskarte (eGK) + PIN möglich.

Die Erweiterung der Spezifikation ist bereits in Planung, um den Zugang zu digitalen Anwendungen weiter zu einfachen: Als Option nennt die Gematik dafür die Anmeldung über „biometrische Merkmale“.