Monatsübergreifende Vorgänge

Abholer: E-Rezept ignoriert Rabattverträge Sandra Piontek, 10.01.2024 10:13 Uhr

Nicht vorrätige Medikamente müssen bestellt werden – erfolgt die Abgabe monatsübergreifend, müssen wechselnde Rabattverträge beachtet werden.
Berlin - 

Die Vorgänge rund um das E-Rezept halten immer wieder neue Überraschungen bereit: „Ändern sich zum Monatswechsel die Rabattverträge, haben wir bei der monatsübergreifenden Abgabe von bestellten Medikamenten auf E-Rezept ein gravierendes Problem. Wir müssten alle Abholer erneut auf die korrekte Einhaltung der Rabattpartner prüfen, das ist ein erheblicher Mehraufwand“, berichtet eine Inhaberin aus Hessen.

Ein Kunde löste via elektronischer Gesundheitskarte (eGK) am 30. Dezember noch kurz vor Betriebsschluss ein E-Rezept ein. Das Arzneimittel musste bestellt werden: „Wir haben uns nach dem Rabattvertrag gerichtet, der noch für das alte Jahr galt“, so die Inhaberin. Aber: „Natürlich wurde das Medikament erst im neuen Jahr per Großhandel geliefert und vom Kunden abgeholt.“ Bezahlt habe er die Rezeptgebühr aber bereits beim Bestellvorgang am Samstag im alten Jahr.

Die Krux: „Zum 1. Januar änderte sich der Rabattvertrag“, schildert die Inhaberin das Problem. „Wir geben das Medikament nur über die Abholverwaltung ab, sprich, der Rabattvertrag wird nicht neu überprüft“, so die Apothekerin. Dies geschehe dann im Nachhinein erst durch das Rechenzentrum: „Der Kunde ist aber längst mit den Packungen weg. Für solche Fälle muss es doch eine Lösung geben, die praktikabel ist“, ärgert sich die Inhaberin.

Das Problem bestehe nicht nur im Januar: „Wir können doch nicht immer zum 1. des Monats überprüfen, ob auch noch alle Rabattverträge stimmen“, so die Approbierte. „Vor allem, wenn die Packung über den Monatsletzten erst bestellt werden muss, haben wir kaum eine Chance darauf zu reagieren“, so die Apothekerin, die betont, dass damit das Retaxrisiko steige.

Theoretisch müssten die Apotheken demnach alle Abholer zum Monatswechsel erneut auf die Einhaltung der Rabattverträge prüfen: „Das ist mit einem enormen Mehraufwand verbunden“, so die Inhaberin. Denn: „Haben sich die Rabattverträge geändert, müsste bei schon erfolgter Abgabe in das Freitextfeld des E-Rezeptes manuell eine Begründung eingetragen werden, warum Firma XY abgegeben wurde.“ Das sei auch in Bezug auf die Heimbelieferung bedenklich: „Das nimmt Formen an, die nicht mehr überschaubar sind, denn es betrifft ja nicht nur ein paar Abholer.“

Zum Hintergrund: Werden Medikamente für Patient:innen bestellt, die Verschreibungen per E-Rezept in der Apotheke einlösen, kann der Vorgang nicht am selben Tag abgeschlossen werden – das E-Rezept wird sozusagen geparkt und der Vorgang mit dem Ausbuchen aus Securpharm bei der Abgabe korrekt abgeschlossen. Erfolgen Bestellung und Abholung der Arzneimittel monatsübergreifend, so gilt der Rabattvertrag des Abgabedatums – und nicht der des Bestelldatums.