E-Rezepte nur über die TI

Abda will Plattformen lahmlegen Alexander Müller, 19.08.2022 12:38 Uhr

Die Abda fordert, dass E-Rezepte nur über die TI verschickt werden dürfen – für die Apothekenplattformen wäre das ein empfindlicher Schlag. Grafik: GfD
Berlin - 

Die Abda will bei der Übermittlung von E-Rezepten alle externen Player außen vorhalten. In einer Stellungnahme zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz setzt sich die Abda dafür ein, dass E-Rezepte ausschließlich über Telematikinfrastruktur verschickt werden dürfen.

In dem Omnibusgesetz plant das BMG, dass alle Drittanbieter an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein müssen. Apotheken zählen zu den hier abschließend genannten Gruppen, Plattformen wie gesund.de oder IhreApotheken.de wären dagegen außen vor. Die Abda findet diese „geplante Konkretisierung“ super, „insbesondere dass die jeweiligen Berechtigten ausdrücklich benannt werden und die gematik mit dem Betrieb der Schnittstelle betraut wird“. Schon beim Deutschen Apothekertags (DAT) im vergangenen Jahr sei in mehreren Beschlüssen vor potenziell missbrauchsanfälligen und wettbewerbsverzerrenden Gestaltungen gewarnt worden.

Und die Abda will noch einen Schritt weiter gehen: Für Leistungserbringer soll der „einzig zulässige Weg für die Bereitstellung der ‚Token‘ die Nutzung der sicheren Telematikinfrastruktur“ sein. Eine elektronische Übermittlung auf anderen Wegen – insbesondere ungeschützten SMS oder E-Mails – sei schon aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes, „aber auch zur Vermeidung wettbewerbsverzerrender Praktiken“ auszuschließen. Für Dritte soll ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen werden, derartige „Token“ außerhalb der TI zu verarbeiten und an Apotheken weiterzuleiten.

Plattformen abgekoppelt

Damit wären die Plattformen massiv geschwächt. Schon nach der bislang vom BMG vorgesehenen Regelung wäre ein Rezeptversand extrem erschwert, weil der Token abfotografiert und weitergeleitet werden muss. Mit der Abda-Regelung wären die Plattformen aus dem Rx-Geschäft de facto raus.

Nachdem die Gematik das Video-Identverfahren nicht mehr akzeptiert, um sich für Dienste der Telematikinfrastruktur zu identifizieren, sucht der Gesetzgeber andere Wege. Unter anderem ist vorgesehen, dass Apotheken diese Identifikation der Versicherten vornehmen. Der Abda ist wichtig, dass es „jedem Apothekenleiter anhand der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen die eigenverantwortliche Entscheidung obliegt, ob er eine solche Dienstleistung in seiner Apotheke anbieten kann und will“.

Ident-Verfahren in Apotheken freiwillig

Die Abda schlägt vor, dass sich die Gematik zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der oder dem Bundesdatenschutzbeauftragten auf die erforderlichen Sicherheitsstandards verständigt. Die Gematik soll für dieses Verfahren einen Dienst entwickeln und den Apotheken zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen.

Die Terminverschiebung bei der Einführung des E-Rezepts bei BtM- und T-Rezepten begrüßt die Abda ebenso wie den Bürokratieabbau bei der Dokumentation des Medikationsplans.