eGK-Verfahren wird gebraucht

Abda: E-Rezept schnellstmöglich einführen APOTHEKE ADHOC, 04.11.2022 15:01 Uhr

DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger setzt sich für eine möglichst schnelle Einführung des eGK-Verfahren zum Einlösen von E-Rezepten ein. Foto: Castello-Apotheke
Berlin - 

Die Kassenärzte in den beiden Testregionen haben den Rollout des E-Rezepts abgeblasen, die Abda gibt sich indes wild entschlossen: „Deutschlands Apotheken bekennen sich zur schnellstmöglichen Einführung des E-Rezepts in ganz Deutschland und setzen deshalb ihre Bemühungen in den beiden Testregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit aller Kraft fort.“ Jetzt müsse das eGK-Verfahren möglichst schnell umgesetzt werden.

Alle Beteiligten im Gesundheitswesen sollten mitarbeiten, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) möglichst schnell zur Übermittlung von E-Rezepten genutzt werden kann, fordert die Abda. Das sei ein einfacher und patientenfreundlicher Weg. Die wenig verbreitete E-Rezept-App der Gematik oder der Papierausdruck des Tokens hält man bei der Abda für nicht ausreichend.

Anke Rüdinger, Vorstandsmitglied im Deutschen Apothekerverband (DAV): „Als Gesellschafter der Gematik setzen wir uns seit langem dafür ein, dass das E-Rezept auch verlässlich und patientenfreundlich im Versorgungsalltag ankommt. Die elektronische Gesundheitskarte, die alle gesetzlichen Versicherten schon haben, muss deshalb dringend als zusätzlicher Weg etabliert werden, um ein E-Rezept sicher und komfortabel in der Apotheke einzulösen. Natürlich ist Datenschutz dabei wichtig. Aber wer hier Bedenken hat, sollte auch konstruktive Vorschläge machen, wie man diese ausräumen kann. Sonst kommt die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht voran!“

Unverständnis für Befürchtungen vor Datenmissbrauch

Auf die Befürchtungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass es beim eGK-Verfahren zu einem Datenmissbrauch kommen könne, reagiert der DAV mit Unverständnis. Die Gematik und ihre Gesellschafter arbeiteten längst an Lösungen, damit Kriminelle nicht gestohlene oder verlorene Gesundheitskarten zum Einlösen von E-Rezepten der berechtigten Patienten missbrauchen können. Dass Apotheker:innen die einmal abgerufenen Daten einer Gesundheitskarte für spätere E-Rezepte speicherten und damit die freie Apothekenwahl der Patient:innen verhindern, verbiete sich zudem durch das besondere Vertrauensverhältnis sowie strikte rechtliche Vorgaben, so Rüdinger.

Die Gematik hatte gestern auf Nachfrage mitgeteilt, dass das eGK-Verfahren bis Mitte 2023 umgesetzt werden soll. Aktuell wird intern an der Sicherheit des Verfahrens gearbeitet.