Petition gegen ePA-Opt-out scheitert 12.07.2025 13:25 Uhr
Eine Petition, die sich gegen die aktuell gültige Widerspruchslösung (Opt-out) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) einsetzte, hatte vor dem Petitionsausschuss des Bundestages keine Chance. Die Vorteile der ePA überwiegten, so der Beschluss.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und der SPD wurde diese Woche die Beschlussempfehlung an den Bundestag weitergegeben, dass das Petitionsverfahren mit der Forderung zur Opt-in-Lösung abzuschließen sei, da keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
Dass die ePA für alle Bürger:innen automatisch ab der Geburt auf zentralen Servern angelegt werde, ist laut der im Mai 2023 von der Allgemeinmedizinerin Dr. Simone Connearn erstellten Petition nicht in Ordnung. „Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen. Eine solche Widerspruchslösung ist bei der Organspende vom Bundestag abgelehnt worden. Aber bei intimen, medizinischen Daten soll sie eingeführt werden? Das ist nicht akzeptabel!“, heißt es hierzu.
Die Weitergabe der Daten aus der ePA sei ebenso abzulehnen. „Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen – damit wird die Schweigepflicht abgeschafft.“ Ein Dienstleister für Krankenkassen sei 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen geworden; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht, heißt es weiter. Solch sensible Daten gehörten nicht auf einen zentralen Speicher – dieser sei „niemals sicher“. Daher sei die zentrale Speicherung „ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen“ abzulehnen. Mehr als 58.000 Unterschriften konnte die Petition sammeln.
ePA habe große Potenziale
Doch der Petitionsausschuss sieht hingegen vor allem große Potenziale darin, die ePA flächendeckend verfügbar zu machen. Die Opt-out-Lösung werde auch in anderen europäischen Ländern genutzt. Wer „Herr seiner Daten“ sein wolle, könne die umfassenden Widerspruchsmöglichkeiten nutzen. Die mehrheitliche Nutzung bringe große Vorteile: Therapieentscheidungen könnten auf einer besseren Datengrundlage erfolgen, Versorgungsprozesse würden unterstützt und auf konkrete mehrwertstiftende Anwendungen fokussiert.
Die im Digital-Gesetz (DigiG) enthaltenen Regelungen berührten zudem nicht die geltende ärztliche Schweigepflicht. „Das gilt auch und gerade mit Blick auf gesetzlich normierte Verpflichtungen für Ärzte, die ePA mit bestimmten gesetzlich festgelegten Daten zu befüllen“, heißt es im Beschluss. Auch der Datenschutz werde in vollem Umfang berücksichtigt.
Vom Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ), das mit den ePA-Daten arbeiten soll, würden außerdem keine Daten herausgegeben. Forscher könnten aber in sicheren virtuellen Verarbeitungsräumen kontrollierten Zugang zu anonymisierten oder pseudonymisierten Daten bekommen. Das Re-Identifizierungsrisiko sei minimiert. Dies zu umgehen wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.