Nächster Massenaustausch: eHBA von D-Trust betroffen 02.02.2026 15:13 Uhr
Der Tausch elektronischer Heilberufausweise (eHBA) ist für Apotheken und auch Arztpraxen im vergangenen Jahr zu einem echten Ärgernis geworden. Grund war die Umstellung der Verschlüsselungstechnik vom sogenannten RSA- auf das ECC-Verfahren. Die Austauschaktion hat vor allem Anbieter Medisign aus der Bahn geworfen. Nun kommt der nächste Wechsel, betroffen sind eHBA der Bundesdruckerei-Tochter D-Trust.
Bis zum 30. Juni werde ein weiterer Massentausch notwendig, informieren nun verschiedene Kammern. Grund sei eine Sicherheitslücke, die auch Karten der Generation 2.1 des Anbieters D-Trust betreffe. Von 2021 bis Ende Januar 2025 wurden hier Infineon-Chips verwendet, im September 2024 sei eine Sicherheitslücke entdeckt worden. Aufgrund dessen entzog die Gematik den betroffenen Idemia-Karten vor einem Jahr die Zulassung. D-Trust ist inzwischen auf Chips des Herstellers Giesecke und Devrient (G&D) umgestiegen.
Frist bis Jahresmitte
eHBA der Generation 2.1 von D-Trust, die vor Februar 2025 ausgegeben wurden, müssen nun allerdings zur Jahresmitte getauscht sein. Entsprechende Karten tragen einen Idemia-Schriftzug auf der Rückseite. D-Trust wird betroffene eHBA-Inhaber:innen über die beim Bestellprozess hinterlegte E-Mail-Adresse an diesem Donnerstag oder am kommenden Dienstag informieren.
Die Kammern raten, schnell zu reagieren. Aufgrund vieler zu tauschender Karten, seien längere Bearbeitungszeiten nicht auszuschließen. „Aus regulatorischen und technischen Gründen wird D-Trust bis spätestens 30.06.2026 alle betroffenen eHBAs sukzessive sperren. Betroffene Kunden werden informiert. Nach der Sperrung ist weder der Zugang zur Telematikinfrastruktur noch die Nutzung von Anwendungen wie dem E-Rezept oder qualifizierten Signaturen möglich“, informiert D-Trust. Laut Angaben der Bundesärztekammer (BÄK) sind insgesamt etwa 80.000 eHBA betroffen.
Zudem informiert D-Trust: „Es entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Ihr eHBA in diesem Zusammenhang ausgetauscht wird und keine Änderungen an den Zertifikatsdaten vorgenommen werden.“ Für eine Ersatzkartenbestellung mit Restlaufzeit der aktuellen Karte sei keine Identifizierung notwendig, für die Bestellung einer neuen Karte über den Button „neuer Antrag“ jedoch schon.