E-Rezept-Chaos

Freie Apothekerschaft prüft Schadenersatz gegen Gematik 22.07.2025 17:31 Uhr

Berlin - 

Nach wiederholten Störungen und Totalausfällen beim E-Rezept reagiert die Freie Apothekerschaft (FA) mit rechtlichen und politischen Schritten. Wie der Verein mitteilt, wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, Informationsfreiheitsanträge (IFG-A) beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie bei der Gematik einzureichen. Ziel sei es, zu prüfen, ob ein Schadenersatz für betroffene Apotheken durchgesetzt werden könne.

Die Rechtsanwaltskanzlei Brock Müller Ziegenbein wurde von dem Verein beauftragt, zur Aufklärung über die Ursachen und Konsequenzen der Probleme in der TI beizutragen. „Mit diesem Antrag begehren wir insbesondere Informationen zum Ausmaß und den Hintergründen der technischen Probleme. Ferner beantragen wir über unsere Rechtsanwälte Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding Auskunft über eine mögliche Schadenersatzpflicht der Gematik für Verdienstausfälle der betroffenen Apotheken, da die Juristen derzeit prüfen, ob die Gematik im Falle einer Störung oder eines Totalausfalls haftbar gemacht werden kann“, erklärt die FA.

Apotheken vor Ort im Nachteil?

Ein weiterer Punkt der Anfrage betreffe mögliche Unterschiede zwischen Präsenz- und Versandapotheken. Die FA will wissen, ob auch bei Online-Bestellungen über ausländische Versandapotheken – konkret den sogenannten „Hollandversendern“ – vergleichbare technische Probleme aufgetreten seien. Sollte dies nicht der Fall sein, sehe der Verein eine Benachteiligung der Präsenzapotheken.

„Neben den finanziellen Schäden der Apotheken, die von einem Ausfall betroffen sind, handelt es sich bei den massiven Störungen der TI allerdings auch um eine akute Gesundheitsgefährdung der Patienten, da diese mitunter überlebenswichtige Arzneimittel benötigen, sie aber – teilweise über Stunden – nicht erwerben können“, so der Vorstand weiter. Die FA erhoffe sich durch die IFG-Anträge, zu deren Beantwortung BMG und Gematik gesetzlich verpflichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, um „um ein rechtliches Vorgehen gegen die Gematik anwaltlich prüfen zu lassen und politischen Druck zu erzeugen“.