Elektronische Patientenakte

ePA: Push-Funktion und Volltextsuche kommen 28.01.2026 17:09 Uhr

Berlin - 

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll für Versicherte attraktiver werden. Ab Herbst soll es in der jeweiligen Krankenkassen-App eine Funktion mit Push-Benachrichtigungen geben, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine Kleine Anfrage der Grünen antwortete. „Dadurch erhalten Versicherte umgehend die Information zu neuen Dokumenten und Inhalten in ihrer ePA und können sich aktiv damit befassen.“ Ab Jahresende soll für Ärzte außerdem die Volltextsuche verfügbar sein, was einen großen Mehrwert im Praxisalltag biete.

Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Seit 1. Oktober 2025 sind Praxen und Kliniken verpflichtet, wichtige Daten wie Befunde oder Laborwerte einzustellen; Apotheken haben Einsicht auf die elektronische Medikationsliste (eML). Die E-Akte soll Patienten ein Leben lang begleiten und zu besseren Behandlungen beitragen.

Die Push-Funktion werde die Nutzungsmöglichkeiten der App weiter verbessern und somit die aktive Nutzung der ePA fördern, erläuterte das Ministerium auf Grünen-Anfrage. Damit könnten Kassen auch Erinnerungsmöglichkeiten für Versicherte integrieren. Kommen soll das Update im Sommer. Eine Umsetzung für den elektronischen Medikationsplan (eMP) sei zu Mitte 2026 vorgesehen, sodass ab Herbst mit den neuen Funktionen gestartet werden könnte.

Bisher nutzen Millionen Versicherte ihre E-Akte nicht aktiv für sich selbst, um eigene Daten anzusehen oder auch sensible Inhalte zu sperren. Nur rund 4,6 Millionen Versicherte haben ihre Gesundheits-ID, die ihnen Zugriff auf ihre ePA über die Krankenkassen-App ermöglicht, beantragt.

Damit dieser Vorgang einfacher werde, seien mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) neue Video-Identverfahren ermöglicht worden, die zu einfacheren und benutzerfreundlichen Authentisierungslösungen führen können, so die Antwort der Bundesregierung auf entsprechende Frage der Grünen.

Bislang keine Daten-Weiterverarbeitung

Zudem fragten die Grünen nach Daten aus der ePA, die an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) übermittelt werden sollen. Hier sei aber bisher nichts passiert, so die Antwort aus dem BMG. „Das hierfür notwendige Verfahren wird gemäß der gesetzlichen Frist in § 342 Absatz 2 Nummer 4 SGB V bis zum 30. Oktober 2026 etabliert. Eine Bilanz des bisherigen Beitrags dieser Daten zur Gesundheitsforschung kann daher noch nicht gezogen werden. Zur weiteren Verbesserung der datenschutzkonformen Nutzung der Daten ist insbesondere geplant, die EHDSVO [Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum] umzusetzen und hierzu ein dezentrales und vernetztes Gesundheitsdatenökosystem aufzubauen.“

Grüne kritisieren aktuellen Stand

Laut Kleiner Anfrage der Grünen bestünden im Zusammenhang mit der ePA weiterhin erhebliche strukturelle und technische Herausforderungen. „Die bisherige Multi-Provider-Struktur der ePA führt zu Fragmentierung und Reibungsverlusten. Unterschiedliche technische Architekturen, redundante Infrastruktur und fehlende zentrale Steuerung erschweren die Durchsetzung einheitlicher Standards.“ Das entsprechende von Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Gesundheitsdigitalagenturgesetz (GDAG), das hieran etwas ändern sollte, blieb von Nina Warken (CDU) bisher unangetastet.

Und nicht nur hintergründig liege Einiges im Argen, sondern auch bei der Nutzerfreundlichkeit. „Insgesamt bleibt der Nutzen der ePA für viele Versicherte bisher gering. Die umständlichen Ident- und Login-Verfahren, fehlende Integration in Betriebssystem-Ökosysteme und heterogene und nutzerunfreundliche Oberflächen führen dazu, dass die angelegten Akten selten aktiv genutzt werden.“

„Kein Digitalisierungsdurchbruch“

Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte, die Ankündigungen aus der nun erfolgten Antwort könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die ePA unter Warken in ihrem ersten Amtsjahr kaum substanziell vorangekommen sei. „Solange der Zugang kompliziert bleibt und zentrale Funktionen fehlen, werden Push-Nachrichten die Nutzung nicht entscheidend erhöhen“. Sie seien kein Digitalisierungsdurchbruch. Der eigentliche Nutzen der ePA entstehe erst, wenn relevante medizinische Inhalte strukturiert und verständlich verfügbar sind. Das verschiebe die Bundesregierung aber weiter in die Zukunft.