Rechtlicher Rahmen für Weitergabe an Dritte
ePA-Daten: Zu Marktforschungszwecken verboten 11.02.2025 11:02 Uhr
Berlin -
Die Daten, die künftig mittels elektronischer Patientenakte (ePA) gesammelt werden, sollen pseudonymisiert auch für die Forschung genutzt werden. Für Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bedeutet das – neben dem persönlichen Nutzen für die Patientinnen und Patienten selbst – den größten Mehrwert. Dafür wurde jetzt ein rechtlicher Rahmen gesetzt.