Neuer Einlöseprozess gefordert

DiGA: E-Rezept bringt keine Vorteile 05.12.2025 11:46 Uhr

Berlin - 

Eigentlich sollen auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) künftig per E-Rezept verordnet werden. Doch ein Pilotprojekt in Hamburg liefert ernüchternde Ergebnisse, wie der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) berichtet.

Die im kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht der Gematik dokumentierten Ergebnisse der Pilotierung in der Region Hamburg und Umland zeigen aus Sicht des SVDGV, dass der aktuelle Einlöseprozess in der Praxis noch deutlichen Verbesserungsbedarf aufweist. Zwischen Mai und September wurden lediglich 15 von 119 ausgestellten DiGA-E-Rezepten volldigital eingelöst, weitere 13 über einen Papierausdruck. Das entspricht Quoten von 12,6 beziehungsweise 10,9 Prozent.

Der tatsächliche Therapiebeginn bleibt damit stark unter den in der Versorgungspraxis üblichen Einlöseraten des bisherigen Muster-16-Verfahrens von 50 bis 70 Prozent zurück. Der Prozess zeige erhebliche Zugangshürden, etwa durch zusätzliche Apps, die heruntergeladen werden müssten, die Beantragung einer PIN für die Gesundheitskarte oder die Einrichtung der Gesundheits-ID in Krankenkassen-Apps, so der SVDGV. Der Einlöseprozess sei für Ärzt:innen sowie Patient:innen bisher nicht selbsterklärend und erfordere mehrere zusätzliche Schritte.

Schon im Lauf der Pilotphase war aus den insgesamt zehn beteiligten Praxen die Rückmeldung gekommen, dass etwa ein Hinweis in der Praxis-EDV und auf dem Ausdruck hilfreich sein könnte, dass das Rezept über die DiGA nicht über die eGK in der Apotheke eingelöst werden könne.

„Das E-Rezept ist ein wichtiger Baustein für moderne Versorgung. Gerade deshalb müssen wir jetzt ehrlich auf die Pilotergebnisse schauen und den Prozess so weiterentwickeln, dass Patientinnen und Patienten ohne Hürden in ihre digitale Therapie kommen“, sagt Dr. Christoph Twesten, Vorstand des SVDGV. „Dafür braucht es vor einem Rollout eine gemeinsame Nachsteuerung – patientenorientiert, ohne Medienbrüche und praktikabel für die Versorgung.“

Gegenvorschlag für die DiGA-Verordnung

Der SVDGV hatte bereits im Juli 2024 eine Alternative vorgelegt und setzt sich für einen patientenzentrierten, niedrigschwelligen und barrierefreien Prozess ein, der den Zugang zur DiGA-Versorgung sicherstellt und zugleich administrative Belastungen in Arztpraxen reduziert. Ziel sei, dass Patient:innen ihre DiGA direkt nach der Verordnung ohne zusätzliche papierbasierte Umwege oder manuelle Zwischenschritte beginnen könnten.

Neben den Folgen für die Versorgung sieht der SVDGV auch wirtschaftliche Risiken. DiGA seien international ein Vorreiterkonzept „made in Germany“, das inzwischen auch in anderen Ländern aufgegriffen werde. Sie würden überwiegend von innovationsgetriebenen kleinen und mittleren Unternehmen entwickelt, die pro Zulassung Millionenbeträge investierten und hohe laufende Fixkosten trügen. Eine bundesweite Einführung mit Einlösequoten auf Pilotniveau würde die wirtschaftliche Grundlage der gesamten Branche gefährden und damit zugleich einen international anerkannten deutschen Innovationsbereich schwächen.

Bundesweiten Rollout verschieben

Der SVDGV empfiehlt, den geplanten bundesweiten Rollout im ersten Halbjahr 2026 in der jetzigen Form auszusetzen und den Einlöseprozess vorab zu überarbeiten. Zugleich betont der Verband seine Dialogbereitschaft und setzt auf einen engen Schulterschluss mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren, um gemeinsam eine patientenzentrierte und zukunftsweisende Lösung zu erarbeiten.

DiGA sind als „Apps auf Rezept“ erstattungsfähige digitale Medizinprodukte und werden nach Prüfung im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet.