DAV will mehr ePA-Zugriffsrechte 02.10.2025 15:28 Uhr
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist seit gestern auch für Apotheken Pflicht. Bisher ist der Zugriff für die Teams jedoch beschränkt. Das muss sich ändern, fordert der Deutsche Apothekerverband (DAV) und will bei der ePA mehr Zugriffsrechte für Apotheken.
„Alle Apotheken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte („ePA für alle“) ab dem 1. Oktober 2025 zu nutzen, sofern sie technisch dazu in der Lage sind“, informiert die Abda. Die Apotheken waren großteils startklar, so die Gematik. Rund 13.500 Apotheken haben dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zufolge bereits den erforderlichen TI-Nachweis erbracht, sodass keine Kürzungen bei der TI-Pauschale drohen. Die tatsächliche Nutzung der ePA erfolgt jedoch „anlassbezogen und einzelfallbedingt“, so die Abda weiter.
Bisher haben Apotheken einen Lesezugriff auf die elektronische Medikationsliste (eML). Für 2026 sind neue Funktionen geplant, wodurch Apotheken dann auch Schreibrechte für den elektronischen Medikationsplan (eMP) bekommen. Dann sollen auch OTC-Präparate eingetragen werden. So könnten Apotheken dazu beitragen, die Arzneimittelsicherheit zu verbessern und Gesundheitskosten einzusparen, erklärt DAV-Vorstandsmitglied Dr. Jan-Niklas Francke.
Die eML beinhaltet den Handelsnamen des Arzneimittels, Darreichungsform und Dosierung, die Pharmazentralnummer (PZN), das Verordnungsdatum sowie den Namen der verordnenden Ärztin oder des Arztes. Wurde das Arzneimittel abgegeben, taucht zudem der Name der Apotheke und das Abgabedatum auf. Künftig soll auch der Wirkstoffname und die Wirkstärke des Arzneimittels zu sehen sein. Je nach Praxisverwaltungssystem (PVS) oder Apothekenverwaltungssystem (AVS) können sich die einsehbaren Angaben unterscheiden, genauso wie die ePA-Integration im System. Teilweise ist auch nur der Auszug einer PDF möglich.
Längerer Zugriff gefordert
Laut DAV seien noch weitere Zugriffsrechte für Apotheken bei der ePA notwendig, vor allem ein längerer Zugriffszeitraum. Die aktuell möglichen drei Tage Zugriff ab dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) seien zu kurz, um die Medikation der Patient:innen dauerhaft managen zu können. Und auch die Schreibrechte sollten erweitert werden – beispielsweise, um Dokumente zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) hochladen zu können. „Diese und weitere Punkte können den Nutzen der ePA für Patientinnen und Patienten weiter verbessern“, so Francke.
Das sehen auch die Apotheken ähnlich, wie eine Umfrage im Auftrag der Abda zeigt. Die ePA bietet demnach einen echten Mehrwert für Apotheken und Patient:innen, wenn der eMP die Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arztpraxis verbessert und in der Apotheke bearbeitet werden kann, sagt jeweils rund die Hälfte der Befragten Inhaber:innen. Derzeit würden alle Apotheken bis zum Jahresende die letzten technischen Voraussetzungen schaffen und die Nutzung der ePA in den Berufsalltag einbinden, so der DAV. Bisher ist die Nachfrage bei Patient:innen laut Umfrage jedoch gering. 87 Prozent der Apothekenteams haben demnach noch keine Anfragen zur ePA von Kund:innen erhalten.
Umsetzung neuer Funktionen in 2026
Neben des Zugriffs auf den eMP für Apotheken sind für 2026 noch weitere Erweiterungen geplant. So sollen Versicherte beispielsweise auch bei neuen Zugriffen auf ihre ePA eine Push-Benachrichtigung über ihre jeweilige Krankenkassen-App erhalten. Auch die Umsetzung der wiederholt geforderten Volltextsuche und auch die Datenausleitung zu Forschungszwecken an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit sind vorgesehen, informiert die Gematik.
Im eMP ist Übersicht über die aktuelle Medikamenteneinnahme von Patient:innen enthalten, strukturierte Dosierangaben und Einnahmehinweise für Medikamente können hinzugefügt und eingesehen werden. So sei die Abbildung komplexer Dosierschemata möglich, die über das 4er-Schema beim bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) hinausgehen. Neben OTC-Präparaten könnten dann auch die BtM-Rezepte, die noch nicht elektronisch verschrieben werden können, nachgetragen werden.
Vor der flächendeckenden Einführung der neuen Funktionalitäten sind 2026 erneut Tests in den Modellregionen vorgesehen. Die Volltextsuche und die Datenausleitung zu Forschungszwecken folgen später, wobei Anfang 2027 alle neuen Funktionalitäten ausgerollt sein sollen.