Chroniker-Pauschale: Turbo für Versender? 01.06.2026 08:55 Uhr
Ab Juli müssen chronisch kranke Patientinnen und Patienten nicht mehr jedes Quartal in die Praxis kommen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Vergütung einer neuen Halbjahrespauschale für Patienten mit chronischen Erkrankungen und geringem Betreuungsbedarf geeinigt. Ziel ist es, unnötige Einbestellungen, die lediglich aus Abrechnungsgründen erfolgen, zu vermeiden. Doch Gewinner der Neuregelung könnten auch ausländische Versender sein.
Nur noch zwei statt vier Mal im Jahr den Arzt aufsuchen – das könnte auch das Versorgungsverhalten verändern. Die Befürchtung: Statt den gewohnten Weg von der Praxis zur Apotheke zu gehen, könnten Patientinnen und Patienten angehalten sein, ihre Medikation vermehrt über Versender im Internet zu bestellen.
„Wie sich diese Neuregelung konkret auf das Versorgungsverhalten – einschließlich möglicher Veränderungen bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen oder der Einlösung von Verordnungen – auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar. An den Möglichkeiten, wie Patientinnen und Patienten sich Arzneimittel verordnen lassen können, ändert sich durch die Neuregelung nichts“, erklärt Dr. Nina Griese-Mammen, Leiterin des Bereichs Arzneimitteltherapiesicherheit und pharmazeutische Dienstleistungen der Abda.
Bereits seit April 2023 bestehe die Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte Mehrfachverordnungen für bis zu vier E-Rezepte gleichzeitig ausstellen, die über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr eingelöst werden können. Für jede Wiederholung erhalte der Patient oder die Patientin einen eigenständigen E-Rezept-Token, sodass alle Teile einer Mehrfachverordnung innerhalb der Einlösefrist in einer oder mehreren Apotheken eingelöst werden können.
„Ob die neue Pauschale dazu führt, dass diese Möglichkeit künftig häufiger genutzt wird, ist ebenso offen wie die Frage, ob sich daraus Verschiebungen zugunsten einzelner Versorgungsformen ergeben“, erklärt Griese-Mammen. Auch Ärztevertreter würden darauf hinweisen, dass die Auswirkungen aufgrund der komplexen Regelungsstruktur derzeit nur schwer prognostizierbar seien. „Sollten sich durch längere Verordnungszeiträume oder eine veränderte Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen weniger persönliche Arztkontakte ergeben, ist die persönliche Beratung in der Apotheke vor Ort umso wichtiger. Die bestehenden Strukturen bieten hierfür bereits heute eine wichtige Ergänzung zur ärztlichen Versorgung“, betont sie.
Versender jubeln
Auf Anfragen, ob Angebote geplant sind oder bereits spezielle Angebote für Chroniker mit Dauermedikation bestehen, gaben DocMorris und Shop Apotheke bisher keine Antwort. Gegenüber Investoren hat DocMorris-CEO Walter Hess allerdings die Pläne als Treiber für das eigene Geschäft herausgestellt – damals noch in der Hoffnung, dass die Vergütung zum Jahreswechsel geregelt sei. Ohnehin macht er kein Geheimnis daraus, dass sein Unternehmen vor allem Chroniker im Blick hat: Der Hauptfokus liege für ihn „auf Menschen mit chronischen Erkrankungen, die einen fortwährenden Bedarf an Medikamenten haben“, so Hess vor zwei Jahren im Wirtschaftspodcast des Magazins „Capital“ und des RTL-Nachrichtensenders „n-tv“. Den Kund:innen erspare das doppelte Wege, da vor Ort immer wieder erst bestellt werden müsse.
„Neuregelung ändert nichts an den ärztlichen Pflichten“
Die KBV verweist auf Nachfrage darauf, dass die Neuregelung lediglich für klar definierte Indikationen und nur für Patienten gelte, die nur ein erkrankungsspezifisches verschreibungspflichtiges Arzneimittel benötigen und zwischen 18 und 74 Jahre alt seien. Für Patienten, die dennoch eine intensive Betreuung benötigten und in dem Quartal nach der Berechnung der Versorgungspauschale erneut in die Praxis kommen, gebe es eine Ausnahmeregelung. Für sie dürften Hausärztinnen und Hausärzte eine Zusatzpauschale ansetzen, allerdings bei höchstens 8 Prozent der Behandlungsfälle, für die die Praxis im Vorquartal die Versorgungsfälle abgerechnet habe.
„Die große Bedeutung der Arzneimitteltherapiesicherheit gilt selbstverständlich auch für Patienten, die mit der neuen Pauschale nur noch halbjährlich in die Praxis kommen. Die Neuregelung ändert nichts an den ärztlichen Pflichten zur sorgfältigen Verordnung, zur regelmäßigen Überprüfung der Medikation sowie zur Information der Patientinnen und Patienten über die Anwendung und die Risiken von Arzneimitteln“, erklärt ein KBV-Sprecher auf Anfrage.
Die Versorgungspauschale gelte explizit für Patientinnen und Patienten, die an nur einer chronischen Erkrankung ohne intensiven Betreuungsaufwand leiden und zur Therapie nur ein verschreibungspflichtiges Medikament einnehmen. „Entscheidend ist die Therapietreue: Wenn Patientinnen und Patienten mit einer stabil eingestellten chronischen Erkrankung seltener einbestellt werden, bei Bedarf aber weiterhin einen klar geregelten Ansprechpartner in der Praxis haben, kann dies die Eigenverantwortung stärken und die Akzeptanz der Therapie fördern. Gerade in Hinblick auf Versandapotheken ist ein gutes, vertrauensvolles und persönliches Arzt-Patienten-Verhältnis umso wichtiger“, betont der Sprecher.