Neue Verordnung des BMG

RKI soll Teststellen überprüfen Alexander Müller, 17.08.2022 13:07 Uhr

Das RKI soll künftig die Daten von Corona-Teststellen auf Auffälligkeiten überprüfen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das Bundesgesundheitsministerium will bei der Abrechnung der Corona-Tests das Robert Koch-Institut (RKI) mit einbeziehen. Das geht aus dem Entwurf der neuen Testverordnung hervor. Damit könnte endlich die Blockade einiger Kassenärztlicher Vereinigungen (KV) bei der Auszahlung gelöst werden.

Nach der Änderung der Corona-Testverordnung stellten sich einige KVen bei der Abrechnung quer. Weil die Frage der Prüfung und Haftung für etwaige Betrugsfälle aus Sicht der Ärzteschaft ungeklärt ist, verweigern sie die Vergütung bereits absolvierter Tests seit mehreren Wochen.

Das BMG hat das Problem erkannt: „Durch die neu geregelten unterschiedlichen Fallgestaltungen ist es angezeigt, den Prozess der Abrechnungsprüfung bezüglich der Testungen nach § 4a TestV zu optimieren.“ Die Lösung: Das RKI soll Datenanalysen durchführen und so Unregelmäßigkeiten aufdecken. Die KVen sollen die Daten laut Entwurf weiterhin erhalten.

Konkret ist der Prozess so vorgesehen: Die KVen prüfen die abgerechneten Tests ausschließlich auf „die rechnerische Richtigkeit“, „die Einhaltung der Formvorgaben“ und „die Vollständigkeit der erforderlichen Angaben in den Abrechnungsunterlagen“. Über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sollen die Daten dann an das RKI „zum Zwecke einer Analyse“ weitergeleitet werden.

Das RKI soll wiederum statistischen Ausreißern identifizieren, was die Zahl der erbrachten Testungen oder positiver Testergebnisse betrifft. Auch die angegebenen Testgründe bezogen auf den jeweiligen Leistungserbringer sollen mittels „graphischer und analytischer Verfahren“ unter die Lupe genommen werden. Die Analyse der Daten soll im Verhältnis zu epidemiologischen oder soziodemographischen Daten erfolgen. Etwaige Auffälligkeiten soll das RKI dann wieder an den öffentlichen Gesundheitsdienst und die KVen zurückspielen. Dann soll eine vertiefte Prüfung erfolgen und gegebenenfalls gleich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.