Aushöhlung verhindern

Zweigapotheken: Thüringen will schärfere Regeln 29.01.2026 10:44 Uhr

Berlin - 

Anlässlich der morgen stattfindenden Bundesratssitzung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) setzt sich die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) für eine „ausgewogene Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ ein. Ihren Antrag will sie morgen in der Bundesratsdebatte vorstellen. Besonders fraglich seien demnach die vorgesehenen Regelungen zu Zweigapotheken, die dringend verschärft werden müssten.

Ziel sei, die flächendeckende Arzneimittelversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern. Zentrale Grundprinzipien des deutschen Apothekenrechts sollten dabei aber nicht ausgehöhlt werden. „Eine verlässliche Arzneimittelversorgung ist Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und wirtschaftlichem Druck ist es richtig und notwendig, bestehende Regelungen weiterzuentwickeln. Zugleich müssen neue Vorgaben dauerhaft tragfähig und praxistauglich sein“, so Schenk.

Im engen Austausch mit der Thüringer Apothekerschaft seien entsprechende Punkte für den Antrag ausgearbeitet worden.

Strengere Vorschriften für Zweigapotheken

Thüringen bewerte insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen zu Zweigapotheken, die zu einer Aufweichung des Mehrbesitzverbots führen könnten. „Das Mehrbesitzverbot ist ein tragendes Element unseres Apothekenrechts. Es schützt die inhabergeführte, unabhängige und wohnortnahe Versorgung, indem es Apothekenketten und Fremdbesitz verhindert. Eine Ausweitung auf bis zu sechs Betriebsstätten je Inhaber ist nicht sachgerecht und gefährdet dieses bewährte System, so Schenk.

Die Zahl der Betriebsstätten müsse daher weiterhin auf maximal vier begrenzt sein, eine davon dürfe eine Zweigapotheke sein, so der Änderungsantrag. „Zweigapotheken sollen ein ergänzendes Instrument bleiben – kein wirtschaftlich günstiges Expansionsmodell. Wir brauchen flexible Lösungen für echte Versorgungslagen, aber klare Grenzen gegen eine schleichende Abschaffung inhabergeführter Apotheken“, betonte die Ministerin.

Mindestens 15 Kilometer zur nächsten Apotheke

Zweigapotheken dürften auch nur dort gegründet werden, wo tatsächliche Versorgungslücken seien. „Eine Entfernung von mindestens 15 Kilometern zur nächsten Apotheke stellt sicher, dass Zweigapotheken gezielt dort entstehen, wo sie wirklich gebraucht werden – und nicht schon bei kurzen Distanzen ohne Versorgungsnotwendigkeit“, sagte Schenk. Aktuell sieht das Gesetz sechs Kilometer vor. Dabei sei die Entfernung zur Hauptapotheke wichtig: „Gerade, wenn die Inhaberin oder der Inhaber die Zweigapotheke selbst leitet, muss eine enge räumliche Anbindung an die Hauptapotheke gewährleistet sein, um Verantwortung, Aufsicht und Qualität sicherzustellen“, so Schenk.

Zudem warnte Schenk vor einer zu starken Liberalisierung des Apothekenmarktes: „In Ländern mit weitgehend liberalisierten Strukturen haben wirtschaftliche Interessen teils Vorrang vor Versorgungsaspekten bekommen – mit gravierenden Folgen bis hin zu großflächigen Apothekenschließungen. Diese Entwicklung darf es in Deutschland nicht geben.“