Kontrolle durchs BfArM nicht zielführend

Warken: „Anforderungen an Versand bereits festgelegt“ 14.02.2026 08:30 Uhr

Berlin - 

Der Bundesrat hatte im Rahmen seiner Stellungnahme zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) einen Vorschlag gemacht, um Versender aus dem Ausland besser zu kontrollieren. Die Länder befanden die Kontrollmechanismen im Hinblick auf den Versandhandel für unzureichend – und machten einen eigenen Vorschlag. Doch der Bund erteilte diesem nun eine deutliche Absage.

Nach dem Vorschlag der Länderkammer sollte die bisherige Länderliste gestrichen werden. Die einzelnen Versender müssten stattdessen dazu verpflichtet werden, ihre Versanderlaubnis aus dem jeweiligen Mitgliedstaat gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorzulegen.

Darüber hinaus müssten sie zudem eine Bestätigung vorlegen, dass sie nach den einschlägigen deutschen Vorschriften arbeiten. Das BfArM sollte nach dem Vorschlag der Länder bei Hinweisen auf Verstöße die Versanderlaubnis auch widerrufen dürfen.

Warken erteilt Absage

Doch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) schmettert den Vorschlag als nicht zielführend ab. Nach der Richtlinie 2001/83/EG müsse bereits jeder Mitgliedstaat eine Website einrichten, die eine Liste der Personen enthält, die der Öffentlichkeit Arzneimittel zum Verkauf im Fernabsatz durch Dienste der Informationsgesellschaft anbieten.

„Darunter fallen zum Versand von Arzneimitteln berechtigte Apotheken“, heißt es in der Stellungnahme. Zudem sei über das durch die Richtlinie geschaffene gemeinsame europäische Logo, das auf der Website jeder Apotheke mit Versanderlaubnis anzuzeigen ist, jederzeit einzusehen, ob einer Apotheke eine solche Erlaubnis zum Versandhandel vorliegt.

Anforderungen bereits festgelegt

Außerdem, argumentiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG), brauche es gar keine weiteren Regelungen. Laut Bundesregierung sind „im Apothekengesetz und in der Apothekenbetriebsordnung konkrete Anforderungen an den Versand bereits festgelegt, die auch für ausländische Apotheken Rechtswirkung entfalten“.

Dennoch plant das Ministerium an anderer Stelle Anpassungen. „Das Bundesministerium für Gesundheit plant in diesem Zusammenhang, mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen neue Anforderungen an den Versand von Arzneimitteln festzulegen“, heißt es weiter.

Zuletzt wird in der Stellungnahme wie gewohnt betont, dass bei jeder möglichen Regelung stets deren Vereinbarkeit mit dem Europarecht sicherzustellen sei.