BVDVA will neue Rechtsform

Versandapotheken fordern „Heilberufe-GmbH“ 07.11.2025 10:18 Uhr

Berlin - 

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) sieht in zentralen Punkten zu den Plänen für eine Reform der Apotheken Nachbesserungsbedarf. Diese wurden gestern bei der Verbändeanhörung von Vize Dirk Düvel (Wir leben, Besamex) vorgetragen. Die Versender legen vor allem Wert auf die Punkte Fachkräftesicherung, die Vergütungsstruktur und die Integration digitaler Versorgungsformen. Zudem fordern sie eine „Heilberufe-GmbH“, um die Apothekenführung attraktiver zu machen.

Grundsätzlich begrüße man den Willen zu Veränderungen, so sei beispielsweise die Wiedereinführung der Skonti positiv. Für künftige Honoraranpassung sei die geplante Verhandlungslösung jedoch nicht zielführend: „Verhandlungen über die Apothekenvergütung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV haben erfahrungsgemäß bislang kaum zu tragfähigen Ergebnissen geführt“, heißt es vom BVDVA. Dann müssten auch die Fach- und Spezialverbände verbindlich in den Verhandlungsprozess einbezogen werden. Zudem brauche es automatische Anpassungsmechanismen.

Die im Entwurf vorgesehene Haftungsverteilung in der paritätischen Schiedsstelle lehnt der Verband zudem ab. Eine wirksame Marktaufsicht lasse sich so nicht sicherstellen.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, sei die geplante Änderung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse positiv zu bewerten, sie gehe jedoch nicht weit genug: „Wir brauchen eine Reform der Apotheken-Rechtsform, um jungen Menschen den Beruf der Apothekerin und des Apothekers wieder attraktiv zu machen“, fordert der BVDVA in seiner Stellungnahme.

GmbH: Nachwuchs oder Konzerne?

Denkbar sei beispielsweise eine „Heilberufe-GmbH“, die vor allem Berufseinsteigern das volle persönliche Haftungsrisiko ersparen würde. Vor allem spezialversorgende Apotheken würden von einer solchen Rechtsform profitieren. Zudem würden Innovations- und Investitionsbereitschaft gestärkt, was am Ende die Versorgung sichere. „Volle Haftung bei gleichzeitig begrenzter unternehmerischer Freiheit ist auf Dauer keine tragfähige Lösung“, so Meyer.

Allerdings liegt der Verdacht nahe, dass es den Versandapotheken weniger um den Nachwuchs geht, sondern vielmehr darum, das eigene kapitalintensive Geschäft abzusichern. Heute gibt es vielfach Konstruktionen, in denen etwa der Großhandel und andere Bereiche ausgegliedert sind und als GmbH – teils mit externen Investoren – geführt werden.

Temperaturkontrolle nicht übertreiben

Geht es um die Anpassungen zur Temperaturkontrolle, warnen die Versandapotheken vor unverhältnismäßigen Anforderungen bei kühlpflichtigen Arzneimitteln. „Die Formulierung, wonach künftig ‚für Kühltransporte geeignete Transportunternehmen‘ beauftragt werden müssen, könnte den Versand mit validierter passiver Kühlung faktisch ausschließen“, so der BVDVA. Es gebe bereits eine bewährte passive Kühlung, die alle Anforderungen der Arzneimittelsicherheit erfülle.

Anderenfalls würden Kosten und Bürokratie erhöht und die pharmazeutische Versorgung insgesamt gefährdet, warnen die Versender und weisen darauf hin, dass auch niemand die Lagerung der Arzneimittel bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern kontrolliere könne.

Telepharmazie für Versender

Stärker berücksichtigt werden müsse in den Plänen zudem die Telepharmazie. Im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sei hier beispielsweise auch die Polypharmazieberatung effizient und sicher telepharmazeutisch möglich. Zudem brauche es auch für die Versandapotheken Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA), etwa via CardLink. „Die Telepharmazie hilft Versandapotheken dabei, zum Wohle der Patientinnen und Patienten eine flächendeckende Versorgung mit pharmazeutischen Dienstleistungen niedrigschwellig anzubieten und sicherzustellen“, so BVDVA-Vorständin Marion Wüst (Fliegende Pillen).