pDL-Topf für die Notdienstfinanzierung

vdek: Kein Honorar per Gesetz 04.03.2026 14:50 Uhr

Berlin - 

Während der Verband der Ersatzkassen (vdek) die geplante Strukturreform im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)  in weiten Teilen begrüßt, warnt er massiv vor finanziellen Risiken durch erweiterte Austauschregeln. Um die Notdienstpauschale zu sichern, fordert der Verband zudem einen radikalen Schritt: Die Auflösung des Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL).

„Der Gesetzentwurf schlägt mit vielen Regelungen die richtige Richtung ein“, bewertet der vdek. Positiv seien unter anderem die geplante Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale sowie die Einführung von Zuschüssen für Teilnotdienste sowie Testangebote und Flexibilisierungen wie die erleichterte Gründung von Zweigapotheken.

Besonders problematisch bewertet der Verband dagegen die geplanten erweiterten Möglichkeiten für Apotheker:innen, von einer wirtschaftlichen Arzneimittelauswahl abzuweichen. „Mit Blick auf die angespannte finanzielle Lage in der GKV ist dieser Schritt nicht nachvollziehbar“, erklärt der Verband. Vor allem sei die Neuregelung für eine sichere Arzneimittelversorgung gar nicht erforderlich: Die bestehenden Rahmenverträge bieten nach Einschätzung des vdek schon heute ausreichend Möglichkeiten, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, auch wenn ein rabattiertes Arzneimittel nicht lieferbar ist. „Die erweiterten Möglichkeiten zum Austausch von Rabattarzneimitteln sind nicht nötig, um die Arzneimittelversorgung zu sichern. Sie gehen zulasten der Wirtschaftlichkeit und greifen unberechtigt in die Freiheit der Rahmenvertragspartner ein.“

Begrenzung von Nullretaxationen

Auch die Neuregelung zum Ausschluss von Nullretaxationen sieht der vdek kritisch. Künftig sollen demnach auch Fehler bei der Übermittlung der Abrechnungsdaten nicht mehr auf Null retaxiert werden. Die Regelung unterlaufe die Regelungen des Rahmenvertrages zur wirtschaftlichen Versorgung, argumentiert der Verband. Abweichungen von den Übermittlungspflichten der Daten könnten nachgelagerte Prozesse wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Rabattabrechnung mit den Herstellern gefährden.

Verhandlung ja, Verordnung nein

Im Hinblick auf das Honorar spricht sich der vdek für die geplante Verhandlungslösung durch die Selbstverwaltung aus. Dass der Gesetzentwurf angesichts der angespannten finanziellen Situation in der GKV auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung des Packungsfixums verzichtet, sei richtig. „Eine Anhebung der Apothekenvergütung darf nicht per Gesetz erfolgen“, betont der Verband.

Offen bleibe allerdings, wie die im Verordnungsentwurf genannten Leitplanken konkret in die Verhandlungen einbezogen werden sollen, um einen unverhältnismäßigen Ausgabenanstieg in der GKV zu vermeiden. „An dieser Stelle ist eine Konkretisierung notwendig, damit die Verhandlungen konstruktiv geführt und unkalkulierbare finanzielle Risiken vermieden werden können. Ohnehin sind durch die Apothekenreform Mehrkosten für die GKV unausweichlich“, so der vdek. Diese resultierten vor allem aus der Erweiterung der pDL und dem erweiterten Auswahlspielraum der Apotheken zur Versorgung mit vorrätigen – und womöglich unwirtschaftlichen – Arzneimitteln. Kurz- und mittelfristig bestehe das Risiko, dass Rabattvertragseinnahmen reduziert werden, die unverzichtbar für die Begrenzung der Arzneimittelausgaben sind.

pDL-Topf auflösen

„Die Anhebung der Nacht- und Notdienstzuschläge ist ein sinnvolles Instrument, um die Arzneimittelversorgung flächendeckend zu sichern. Sie sollte mit brachliegenden Mitteln aus dem Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen finanziert werden“, findet der vdek.

Derzeit lägen fast 540 Millionen Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten im pDL-Topf. „Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbietet, dass begrenzte Mittel brach liegen. Die aufgelaufenen Mittel sollten daher sinnvoll genutzt und zur Finanzierung der geleisteten Notdienste verwendet werden.“ Der im begleitenden Verordnungsentwurf vorgesehene zusätzliche Zuschlag von 0,20 Euro pro Packung zur Erhöhung der Notdienstvergütung sei entbehrlich. Unter der Annahme, dass die Vergütung für Notdienste verdoppelt werden soll, könnte die erhöhte Vergütung aus diesen Mitteln für circa drei Jahre finanziert werden. pDL sollten dagegen direkt zwischen der Krankenkasse und der Apotheke abgerechnet werden.

Patientennutzen im Vordergrund

Wenn konkrete neue pDL in den Leistungskatalog aufgenommen werden, müsse grundsätzlich der Patientennutzen im Vordergrund stehen und nicht die Frage, welche zusätzlichen Leistungen die Apotheken wirtschaftlich stärken könnten. „Richtig ist, dass Apotheker:innen dort Dienstleistungen übernehmen, wo sie ihre pharmazeutischen Kompetenzen sinnvoll einbringen können, etwa bei der Beratung zur Arzneimitteltherapiesicherheit, bei Schutzimpfungen oder in Bereichen, in denen Apotheken tatsächlich bestehende Versorgungsprobleme auffangen. Leistungen der Prävention und Früherkennung sind jedoch keine originär pharmazeutischen Aufgaben“, so der vdek. Die gesetzliche Festlegung konkreter pDL lehnt der Verband kategorisch ab. Damit würden die bewährten Qualitätsmaßstäbe des SGB V umgangen und die Kompetenzen der Selbstverwaltung beschnitten werden.

Die vorgesehene Möglichkeit zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung sei ein pragmatischer Weg, um die Versorgung von Versicherten zu erleichtern. „Die Klarstellung, dass die Kosten für das abgegebene Arzneimittel und die Apotheken-Aufwandspauschale von fünf Euro von den Versicherten selbst getragen werden müssen, ist positiv.“

Auch die Möglichkeit für niedrigschwellige und breitflächige Testangebote durch Apotheken könne dazu beitragen, frühzeitig Krankheiten zu erkennen und durch Reduzierung von Kontakten mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.