„Unechte“ Verhandlungslösung – NRW-Ministerium warnt 20.01.2026 13:54 Uhr
In der Apothekenreform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist vorgesehen, dass die Apothekerschaft zukünftig mit dem GKV-Spitzenverband über ihre Vergütung verhandelt. Die ausgehandelten Anpassungen sollen dann als Vorschlag an das Gesundheitsministerium (BMG) beziehungsweise an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übermittel werden, um in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) angepasst zu werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hält dieses Verfahren für zu kompliziert: Statt in der AMPreisV sollte ein Versorgungszuschlag direkt im SGB V verankert werden.