Phagro lehnt Meldung an Kassen ab 04.03.2026 12:12 Uhr
Im Vorfeld der Anhörung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) unterstreicht der Großhandelsverband Phagro noch einmal seine Forderung nach einer Vergütungsanpassung auch für den Großhandel sowie eine wirksame Kontrolle des Arzneimittelversands aus dem Ausland. Außerdem lehne man die vorgesehenen Auskunftspflichten gegenüber dem GKV-Spitzenverband ab.
„Wir unterstützen das Ziel, die Arzneimittelversorgung über die Apotheken zu sichern. Das setzt aber voraus, dass die systemrelevante Funktion des Großhandels im Gesetzentwurf und im parallelen Verordnungsverfahren endlich anerkannt wird. Unsere Mitgliedsunternehmen sind der Garant dafür, dass die Apotheken sämtliche verfügbaren Arzneimittel abgeben können“, so die Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner.
In seiner Stellungnahme verweist der Phagro erneut auf die wirtschaftlich höchst angespannte Lage seiner Mitgliedsunternehmen. Seit 2012 sei die gesetzliche Großhandelsvergütung nicht substanziell angepasst worden, obwohl die Kosten stetig gestiegen seien. Eine Erhöhung des Festzuschlags um mindestens 30 Cent pro Packung sei betriebswirtschaftlich erforderlich. Ohne eine angemessene Vergütungsanpassung bliebe den Großhändlern „allein der Weg, jeweils für sich zu überlegen, die Erfüllung des gesetzlichen Sicherstellungs- und Versorgungsauftrags auf das wirtschaftlich leistbare Maß zu reduzieren“.
Eine Schwächung der Vor-Ort-Versorgung sieht der Phagro auch im Arzneimittelversand aus dem Ausland, der nach wie vor ohne Temperaturkontrollen stattfinde. Die Pläne der Bundesregierung, dies zu ändern, gingen zwar in die richtige Richtung: „Wir begrüßen, dass die Arzneimittelhandelsverordnung auch für Logistikunternehmen gelten soll, die von Versandapotheken beauftragt wurden“, so die beiden Geschäftsführer. Doch das reiche nicht aus: „Damit Patientinnen und Patienten vor unkontrolliertem Arzneimittelversand geschützt werden, ist zusätzlich eine gesetzlich klar verankerte Überwachungszuständigkeit der Länderbehörden notwendig.“
Der Bundesrat wollte das Gesetz so ändern, dass auch Logistikunternehmen, die Medikamente im Auftrag von Versandhändlern ausliefern, von den Arzneimittelbehörden kontrolliert werden können. Die Bundesregierung hält das nicht für nötig. Der gesetzliche Begriff des „Inverkehrbringens“ sei bereits so weit gefasst, dass auch diese Unternehmen darunterfallen. Diese Auffassung widerspricht laut Phagro der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach beim Versandhandel rechtlich die Apotheke als die Stelle gilt, die das Medikament abgibt. Daher existiere weiterhin eine Überwachungslücke, die durch eine gesetzliche Regelung im Arzneimittelgesetz geschlossen werden müsse. Nur so könnten eine wirksame Kontrolle und damit die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gewährleistet werden.
Keine Auskunft an GKV
Der Phagro wendet sich entschieden gegen die vorgesehene Verpflichtung zur Teilnahme an einem elektronischen Auskunftsverfahren des GKV-Spitzenverband. Der Großhandel soll demnach detaillierte Angaben zu Abnehmern, Mengen, Preisen und Rabatten machen – nicht mehr nur bei Cannabis, Dronabinol oder Nabilon, sondern auch im Zusammenhang mit parenteralen Zubereitungen. Mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung einer Entbürokratisierung im Gesundheitswesen sei das nur schwer vereinbar.
Die Apothekenreform sieht außerdem vor, Betäubungsmittel für die automatisierte, EDV-gestützte Lagerhaltung zuzulassen. Allerdings soll die Neuregelung nur für Fertigarzneimittel gelten. Betäubungsmittel würden im Großhandel aber auch als Wirkstoffe gelagert. Eine Nichtberücksichtigung dieser Produkte ist aus Sicht des Phagro sachlich nicht begründbar. Das habe auch der Bundesrat so gesehen und eine entsprechende Ausweitung angeregt. Der Phagro fordert daher eine Gleichbehandlung aller in Anlage III BtMG erfassten Betäubungsmittel sowie eine ausdrückliche Berücksichtigung des Großhandels in der Gesetzesbegründung.
„Eine starke Apothekenversorgung braucht einen wirtschaftlich tragfähigen und leistungsfähigen pharmazeutischen Großhandel“, fassen Porstner und Dammann zusammen. „Der Phagro appelliert an den Gesetzgeber, die Systemrelevanz des vollversorgenden Großhandels im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen zu berücksichtigen.“