pDL nicht ausweiten, PTA-Vertretung nur im Notfall 02.03.2026 13:26 Uhr
Die Apotheken zu stärken, stößt bei den Sozialverbänden auf Zustimmung. Doch es gibt auch Bedenken, so kritisieren die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Deutsche Stiftung Patientenschutz die geplante Ausweitung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL).
Die BAGFW unterstützt den Ansatz des Gesetzentwurfs, die Vor-Ort-Apotheken im ländlichen Bereich zu unterstützen, indem die Gründung von Filial- und Zweigapotheken erleichtert und Vergütungszuschläge ermöglicht werden. Auch die Ausweitung bei den Schutzimpfungen wird mit Blick auf die teilweise sehr niedrigen Raten positiv gesehen, wenngleich dies auch durch Pflegefachpersonen des Niveaus QN 7 möglich sein sollte.
Unverständlich sei jedoch, warum der Gesetzentwurf in Zeiten knapper Kassen Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorsehe. So würden pDL kaum genutzt, kosteten die Beitragszahlenden aber 150 Millionen Euro jährlich – und jetzt solle das Angebot noch massiv aufgestockt werden. Viele der genannten Aufgaben gehörten längst zum klassischen Repertoire der Apothekenberatung. Laut BAGFW drohen überdies Doppelfinanzierungen, da einige dieser Leistungen ärztlich begleitet werden müssen.
Höhere Kosten entstünden der GKV auch durch die Neuregelung, dass Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels vorrätige Präparate abgeben können, obwohl wirtschaftlichere Präparate bestell- und lieferbar wären.
Begrüßt wird dagegen die Möglichkeit der Abgabe von Rx-Medikamenten ohne Rezept. Nachbesserungsbedarf gebe es bei der Direktzuweisung des E-Rezepts zwischen Arztpraxis und heimversorgender Apotheke; hier müsse die Pflegeeinrichtung zwingend über die Übermittlung informiert werden. Schnelltestungen bei Verdacht auf hochansteckende Viren, die künftig ohne ärztliche Verordnung möglich sein sollen, müssten den Pflegeeinrichtungen finanziert werden.
Fehlende Standards in Apotheken
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßt zwar die Stärkung der Vor-Ort-Apotheke: „Eine wohnortnahe, verlässliche Versorgung ist für Patienten unverzichtbar – besonders für chronisch erkrankte, pflegebedürftige und ältere Menschen.“
Aber der Gesetzentwurf schieße über das Ziel hinaus, denn er erweitere die Kompetenzen von Apotheken in Bereiche, die bislang der ärztlichen Heilkunde vorbehalten seien. „So werden ärztliche Aufgaben schrittweise in den Apothekenbereich verlagert, ohne dass hierfür verbindliche Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten festgelegt werden.“
Zwar könne die stärkere Einbindung von Apotheken zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen beitragen. „Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass ärztliche Kernaufgaben ohne ausreichende Qualifikations- und Sicherungsmechanismen verlagert werden.“ So bestehe das Risiko, dass Impfungen als vermeintlich niederschwellige Leistungen zunehmend an Apotheken delegiert und diese patientennahen Aufgaben unter ärztlicher Aufsicht seltener ausgeführt würden. „Dies könnte langfristig zu einem Abbau ambulant-ärztlicher Impfstrukturen führen und die kontinuierliche Impfkompetenz im ambulanten Bereich schwächen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt ausdrücklich davor, dass Ärzte die geplante Kompetenzerweiterung der Apotheken nutzen könnten, um sich hier aus der häuslichen Versorgung zurückzuziehen.“
Zumindest sollte die Bundesapothekenkammer (BAK) alle zwei Jahre einen Bericht mit anschließender Evaluation vorlegen, in dem die Inanspruchnahme, auftretende Komplikationen sowie qualitative und versorgungsrelevante Auswirkungen der Impfungen dokumentiert und bewertet werden.
PTA-Vertretung nur im Notfall
Durch die erhoffte Entlastung der Praxen werde das Versorgungsproblem auch nur auf die Apotheken abgeschoben, deren Zahl ebenfalls weiter abnehme. „Zudem sollen die Kompetenzen der Apotheker erweitert, während ihre bisherigen Aufgaben an weniger qualifizierte Apothekenmitarbeiter abgegeben werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht dieses Vorgehen kritisch, insbesondere weil viele Details ungeklärt bleiben.“
So müsse die PTA-Vertretung enger gefasst werden: „Die Leitungsbefugnis sollte auch weiterhin bei den approbierten Apothekern liegen und nur in Notsituationen auf einen PTA übertragen werden dürfen.“ Konkret wird vorgeschlagen, die Vertretung nur „aufgrund eines akuten, unvorhersehbaren Ereignisses“ zuzulassen, sofern „keine Apothekerin, kein Apotheker, keine vertretungsberechtigte Pharmazieingenieurin oder kein vertretungsberechtigter Pharmazieingenieur anwesend sind“. Zusätzlich sollte die Dauer auf höchstens 15 Tage, davon längstens fünf Tage am Stück, begrenzt werden.
Die Abgabe von Rx-Medikamenten wird abgelehnt, solange sie von den Patienten selbst bezahlt werden muss.
Keine Fehlanreize beim Fixum
Laut Sozialverband Deutschland (SoVD) setzt der Entwurf mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken grundsätzlich richtige Impulse. „Ziel muss es sein, ein flächendeckendes Netz an Präsenzapotheken dauerhaft zu sichern. Viele Maßnahmen gelten jedoch pauschal für alle Apotheken – auch für solche in überversorgten Regionen und an wirtschaftlich gut laufenden Standorten.“
Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung und zur gezielten Behebung von Unterversorgungen sollten finanzielle Anreize in erster Linie Apotheken an ländlichen und strukturschwachen Standorten zugutekommen, wo sie besonders unter wirtschaftlichem Druck stünden oder gar fehlten. „Das ist auch angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung geboten. Nur durch eine gezielte und effiziente Mittelverwendung – insbesondere zugunsten unterversorgter Regionen – ist die Versorgung zu sichern, Fehlanreize zu vermeiden und die Beitragsstabilität nicht zu gefährden.“
Die erweiterten Austauschmöglichkeiten seien positiv, denn der Patient erhalten sein Medikament sofort. „Das spart Zeit und Wege. Wartezeiten und Therapieunterbrechungen werden vermieden.“
Die Ausweitung der pDL sei – ebenso wie das Impfen – auch gut: „Der SoVD befürwortet den Ausbau präventiver Dienstleistungen in den Apotheken vor Ort. Sie sind nicht lediglich reine Ausgabestellen für Medikamente, sondern wichtige Partner in gesundheitlichen Fragen vor Ort, gerade auf dem Land. Präventive Angebote in Apotheken haben ein großes Potenzial, da sie niedrigschwellig und vor Ort erreichbar sind. Besonders vulnerable Gruppen wie Ältere oder chronisch Kranke können stark davon profitieren.“
Die Erleichterungen für Zweigapotheken werden begrüßt, sie sollten aber die Ausnahme sein und nicht automatisch für zehn statt fünf Jahre bestehen. „Zweigapotheken sollten den Charakter einer temporären Notmaßnahme bei akutem Notstand in der Arzneimittelversorgung beibehalten. Eine temporäre Lösung in ländlichen Regionen kann nicht die strukturelle Sicherstellung der Versorgung ersetzten. Ziel sollte es bleiben, vollwertige Apotheken in den Regionen zu etablieren.“
Die Vergütung von Teildiensten wird positiv gesehen, da sie zu kürzeren Wegen führt. „Gleichzeitig darf diese Regelung nicht dazu führen, längere Öffnungszeiten von wirtschaftlich gut aufgestellten Apotheken durch Quersubventionen aus Beitragsgeldern zu finanzieren.“
Die PTA-Vertretung wird abgelehnt, denn die dauerhafte Öffnung von Apotheken ohne anwesende Apotheker:innen könne die Patienten- und Arzneimittelsicherheit beeinträchtigen. „PTA verfügen zwar über umfangreiche Fachkenntnisse, tragen jedoch nicht die volle Verantwortung für komplexe Medikationen, Wechselwirkungen oder individuelle Dosierungsanpassungen. Das Vertrauen der Patient:innen in die Apotheke basiert zu einem erheblichen Teil auf der Anwesenheit approbierter Apotheker:innen, da nur so eine umfassende Beratung und Kontrolle jederzeit gewährleistet ist.“
Der Deutsche Pflegerat lässt sich überhaupt nicht zu den Plänen ein, sondern trommelt nur für seine eigene Branche: Es besteh ein gravierendes Defizit in der fehlenden Vergütungsregelung für Pflegeeinrichtungen. „Während Testungen in Apotheken als pharmazeutische Dienstleistungen vergütet werden, inklusive Sachkosten, können Pflegeeinrichtungen weder Arbeitszeit noch Sachkosten abrechnen. Ohne eine gesetzliche Refinanzierung ist die Übertragung zusätzlicher Aufgaben auf die Pflegefachpersonen unrealistisch und sachlich nicht vertretbar.“