Adexa zum ApoVWG

Neue Aufgaben müssen vergütet werden 22.05.2026 14:09 Uhr

Berlin - 

Das Apothekenversorgung- und Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist kein Allheilmittel, setzt aber in einigen Punkten richtige Akzente, so die Adexa in ihrer Stellungnahme zum Beschluss im Bundestag. Der nächste wichtige Schritt sei die Fixumerhöhung. Die Apothekengewerkschaft werde genau im Blick behalten, ob die Arbeitgeber ihr Wort halten und die Erhöhung tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Die Adexa begrüßt das ApoVWG in wesentlichen Teilen und bewertet es auch als Signal für die Beschäftigten in den Apotheken. Das Gesetz enthalte verschiedene Regelungen, die das Berufsbild der PTA berühren. Für die Apothekengewerkschaft bleibe die berufliche Weiterentwicklung der PTA ein zentrales gewerkschaftliches Anliegen. „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass PTA echte Perspektiven für Qualifizierung, Kompetenzentwicklung und beruflichen Aufstieg erhalten – und dass diese Perspektiven mit angemessener tariflicher Anerkennung verbunden sind“, so die Vorstände Tanja Kratt und Andreas May.

Die Adexa werde die praktische Umsetzung der neuen Regelungen begleiten und aktiv mitgestalten. „Dort, wo die gesetzlichen Vorgaben Spielräume lassen, besteht die Gefahr, dass rechtliche Grauzonen entstehen oder neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf die Beschäftigten übertragen werden, ohne dass dies angemessen vergütet oder arbeitsrechtlich klar geregelt ist.“

Vergütung neuer Aufgaben

Apotheker:innen sollen künftig Impfungen an PTA, Pharmazieingenieur:innen und Pharmazeut:innen im Praktikum delegieren können. Die Adexa begrüßt grundsätzlich, dass damit Kompetenzen der Berufsgruppen ausgebaut werden. Aber: „Erweiterter Verantwortungsrahmen muss sich in der Vergütung niederschlagen. Wer mehr leistet und mehr Verantwortung trägt, muss entsprechend entlohnt werden.“ Die Adexa werde darauf achten, dass die für die Schulung erforderliche Zeit als Arbeitszeit anerkannt und etwaige Zusatzaufgaben tariflich abgebildet werden.

Personal muss Bürokratieabbau spüren

Das ApoVWG enthält verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Doch die Adexa begrüßt Erleichterungen in der Dokumentation und Administration nur dann, wenn die gewonnene Zeit tatsächlich für Beratung, Versorgung und Erholung genutzt wird und nicht in Form von Personalabbau oder Arbeitsverdichtung aufgezehrt wird. „Wir werden die praktischen Auswirkungen des Gesetzes auf die Arbeitssituation der Beschäftigten aufmerksam verfolgen.“

Fixum muss auch bei Angestellten ankommen

Die Erhöhung des Fixums ist zwar nicht im ApoVWG geregelt, soll aber über eine Verordnung kommen. Vorgesehen ist eine Anhebung in zwei Schritten – ab 1. Juli auf 9 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. Die Erhöhung des Apothekenfixums ist für die Adexa „der zentrale Punkt“. Die bisherige Vergütung von 8,35 Euro je abgegebener Packung war angesichts gestiegener Personal- und Betriebskosten nicht mehr zeitgemäß. Apotheken könnten unter diesen Bedingungen kaum wirtschaftlich arbeiten – mit unmittelbaren Folgen für Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.

Kommt die Fixumerhöhung, hat die Adexa eine klare Erwartung: „Dass die verbesserte wirtschaftliche Situation der Apotheken auch bei den Angestellten ankommen wird.“ Die Arbeitgeberseite habe in der Vergangenheit signalisiert, dass eine Fixumerhöhung den Spielraum für künftige Tarifverhandlungen erweitern würde. „Wir nehmen dieses Signal ernst und gehen davon aus, dass es bei den nächsten Tarifverhandlungen mit konkreten Angeboten hinterlegt wird. Die Beschäftigten haben diese Anerkennung verdient.“