Sektorübergreifende Versorgung

Klinikapotheken wollen pDL anbieten 03.03.2026 12:55 Uhr

Berlin - 

Die Klinikapotheken wollen über die stationäre Versorgung hinaus stärker mitspielen: Wenn Patientinnen und Patienten sektorenübergreifend in Einrichtungen des Krankenhauses behandelt werden, sollen sie auch durch die jeweilige Apotheke betreut werden können, heißt es in der Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (Adka) zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ein Vorstoß in den ambulanten Bereich sei aber nicht geplant.

„Insbesondere sollten Krankenhausapotheken im Zuge der zunehmenden Ambulantisierung folgerichtig weitergehende Möglichkeiten eröffnet werden, sich an der sektorenübergreifenden Versorgung zu beteiligen, sofern es um die Behandlung von Patientinnen und Patienten des jeweiligen Krankenhauses geht. Dies umfasst ausdrücklich auch die Durchführung und Weiterentwicklung arzneimitteltherapiebezogener Leistungen im Krankenhaus, einschließlich strukturierten Medikationsmanagements und pharmazeutischer Dienstleistungen entlang des gesamten Behandlungsverlaufs.“

Laut Adka ist dieser Aspekt bislang unberücksichtigt geblieben. Es brauche eine gesetzliche Regelung, die Krankenhausapotheken dazu befähige, auch die im Rahmen der Krankenhausreform neu entstehenden sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen zu versorgen, in denen „in unmittelbarer funktionaler, organisatorischer und räumlicher Nähe Krankenhauspatientinnen und -patienten stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden“.

Die zunehmende Ambulantisierung verändere die Versorgungsrealität in deutschen Krankenhäusern grundlegend. „Zukünftig werden mehr Patient:innen am Krankenhaus in spezialisierten, teils neuen sektorenübergreifenden Versorgungsformen behandelt. In diesen Strukturen muss sichergestellt sein, dass die pharmazeutische Versorgung der ärztlichen Behandlung folgt. Die Krankenhausapotheken verfügen über die notwendige Infrastruktur, Expertise und Einbindung in die klinischen Abläufe, um diese Versorgung effizient und unter höchsten Qualitätsstandards sicherzustellen.“

Eine qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittelversorgung sei ein zentrales Element des Behandlungserfolgs – unabhängig davon, ob Patientinnen und Patienten stationär oder ambulant versorgt würden. „Angesichts der geplanten Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich ist es erforderlich, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, dass Krankenhausapotheken diese sektorübergreifenden Einrichtungen im Rahmen der Behandlung von Patientinnen und Patienten des jeweiligen Krankenhauses mit Arzneimitteln zu beliefern und pharmazeutisch zu betreuen.“

Keine Konkurrenz zu Apotheken

Die Adka spricht sich daher dafür aus, im Rahmen der gesetzlichen Anpassungen sicherzustellen, dass Krankenhausapotheken alle Patient:innen der eigenen Krankenhäuser versorgen dürfen – unabhängig davon, ob die Behandlung stationär, teilstationär oder ambulant erfolge, sofern diese am Krankenhaus selbst und im Rahmen des dortigen Versorgungsauftrags stattfindet. „Dies gilt insbesondere auch für neue sektorübergreifende Versorgungsformen, sofern die Leistungen kliniknah, das heißt in funktionalem, organisatorischem und räumlichen Zusammenhang mit dem Krankenhaus, erbracht werden.“

Die bisherige Systematik werde mit der vorgeschlagenen Neuregelung nicht aufgeweicht, sondern der tatsächlichen Versorgungsrealität angepasst. „Die vorgeschlagene Formulierung ermöglicht es, solche Strukturen rechtssicher zu erfassen, ohne eine ungewollte pauschale Öffnung in die allgemeine vertragsärztliche Versorgung zu bewirken. Mit der unverändert klaren Begrenzung auf die unmittelbare Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen konkreter Behandlungsprozesse wird sichergestellt, dass keine Abgabe zur Selbstmedikation oder im Rahmen klassischer Rezeptbelieferung erfolgt. Gleichzeitig bleibt die Zuständigkeit öffentlicher Apotheken unberührt.“

Die Neuregelung stärke den Gleichlauf von ärztlicher und pharmazeutischer Leistung und beuge Versorgungsbrüchen vor. „Im Sinne einer modernen, qualitätsgesicherten Arzneimittelversorgung liegt es daher im öffentlichen Interesse, Krankenhausapotheken für diese eng angebundenen sektorübergreifenden Leistungsbereiche einzubinden.“ Dies trage dem Wandel in der Krankenhausversorgung Rechnung, wie er im Zuge der Ambulantisierungsstrategie und der Krankenhausstrukturreform politisch ausdrücklich gewollt sei.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme ebenfalls eine Ausweitung gefordert, die Bundesregierung hatte dies in ihrer Gegenäußerung abgelehnt.

Belieferungsanspruch gefordert

Die PTA-Vertretung lehnen die Klinikapotheker ab: „Selbst eine zeitlich begrenzte Vertretung durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten verwischt die klare Abgrenzung zwischen unterstützender Tätigkeit und heilberuflicher Leitungsverantwortung. Eine solche Öffnung birgt das Risiko, bewährte und für die Patientensicherheit relevante Verantwortungsstrukturen aufzuweichen und das Vertrauen in die fachliche Leitungskompetenz der Apotheken zu schwächen.“

Außerdem fordern die Klinikapotheker einen Belieferungsanspruch gegenüber der Industrie – analog zum pharmazeutischen Großhandel. Heute sei die Belieferung der Krankenhäuser insbesondere bei Engpässen, in Krisenlagen oder bei spezifischen klinischen Therapieanforderungen nicht in gleicher Weise abgesichert sind wie der rein ambulante Bereich. „Dies steht im Widerspruch zur erforderlichen Versorgungssicherheit im Krankenhaus und kann im Ergebnis die Patientensicherheit beeinträchtigen.“

Schließlich sieht die Adka weitere Möglichkeiten der Entbürokratisierung, etwa bei der Lagerung von Medikamenten oder bei der Dokumentation.