Apothekenreform

KBV warnt vor Tests durch „medizinische Laien“ 19.12.2025 08:25 Uhr

Berlin - 

Kurz vor dem Kabinettstermin hatten die Ärteverbände den Stopp der Apothekenreform gefordert. Umso verärgerter ist der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die Entscheidung. Die Reform werde weder die Versorgung noch die Sicherheit der Patienten verbessern, erklärten Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner.

Mit dem geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) übertrage die Politik Apothekern originär ärztliche Aufgaben, obwohl sie dafür nicht qualifiziert seien, kritisierte der KBV-Vorstand. Ärztliche Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie seien keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gelegt werden dürften.

Rx ohne ärztliche Verordnung

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Apotheken künftig bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung abgeben dürfen. Dies soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen und bei bestimmten akuten, unkomplizierten Erkrankungen möglich sein. Außerdem sollen Apotheker künftig Beratungen und Messungen von Blutwerten und Blutdruck zur Prävention beispielsweise von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas anbieten dürfen. Auch Schnelltests gegen bestimmte Erreger wie Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotavirus sollen möglich sein. Zudem sollen Apotheker zukünftig bei Erwachsenen Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können, zum Beispiel Tetanus und FSME.

Zusätzlicher Aufwand für Praxen

„Dies bestätigt unsere Befürchtung, dass es hier zu einer Leistungsausweitung durch nicht evidenzbasiertes anlassloses Testen durch medizinische Laien kommen wird“, kritisierte der KBV-Vorstand. Es sei absehbar, dass die Ergebnisse solcher Testungen zu einem erhöhten Beratungsaufwand und zu Kontrolluntersuchungen in Arztpraxen führen werden.

Aus Sicht des KBV-Vorstands konterkariert das geplante Gesetz politische Ziele von weniger Schnittstellen und mehr Effizienz in der Versorgung. Auch wenn das BMG den Anspruch erhebe, Apotheken stärken und die ambulante Versorgung entlasten zu wollen, so drohe tatsächlich aber eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen, eine Schwächung der Patientensicherheit und eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens. „Apotheker sind auf ihrem Fachgebiet hochkompetent, aber sie sind keine Mediziner“, stellte der Vorstand nochmals klar.