GKV warnt vor Mehrkosten durch Apothekenreform 03.03.2026 15:03 Uhr
Am Mittwoch wird sich der Gesundheitsausschuss mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befassen. Vor diesem Hintergrund hat der GKV-Spitzenverband seine Kritikpunkte an der Reform formuliert und warnt erneut vor Mehrkosten und fehlender Steuerung. Auch die angepassten PTA-Vertretungsregeln sieht der GKV-Spitzenverband kritisch. Für die Verhandlungslösung fordert der Verband mehr Transparenz.
Grundsätzlich unterstütze der GKV-Spitzenverband das Ziel der Reform, mit Flexibilisierungen bei den Anforderungen an Apotheken in Bezug auf Personal und Räumlichkeiten, Entbürokratisierung sowie einer Weiterentwicklung der Vergütungssystematik eine flächendeckende Versorgung auch für die Zukunft sicherzustellen.
Allerdings sei die Reform der Vergütung mit Mehrkosten verbunden, warnt der Verband. „Verhandlungen, die auf eine pauschale Anpassung und damit eine Erhöhung der Vergütung für alle Apotheken – auch jenen mit gegenwärtig sehr hohen Umsätzen sowie Versandapotheken mit hohen Skalierungsmöglichkeiten – aus Mitteln der Beitragszahler abzielen, sind nicht zu rechtfertigen“, betont der Verband.
Laut den Zahlen des Apothekenwirtschaftsberichts des Deutschen Apothekerverbands (DAV) sei im Vergleich der Jahre 2014 und 2024 der Anteil der Apotheken mit über 4,5 Millionen Euro Jahresumsatz überdurchschnittlich angewachsen, während er im unteren Drittel der Jahresumsätze deutlich abgesunken sei. Gleichzeitig sei die Anzahl der Apotheken zurückgegangen. „Es besteht nach dieser Datengrundlage folglich ein Trend zur Konsolidierung der Apothekenversorgung zugunsten von umsatzstarken Apotheken“, folgern die Kassen.
Damit korrespondiere zudem die wachsende Anzahl angestellter Apothekerinnen und Apotheker. „Diese Konsolidierung im Apothekenmarkt kennt somit Gewinner und Verlierer und ist nicht das Ergebnis einer unzureichenden Vergütung von GKV-Leistungen.“ Laut einem aktuellen Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes sei zudem die Entfernung zur nächsten Apotheke in den vergangenen fünf Jahren nahezu gleich geblieben.
Darüber hinaus müsse berücksichtigt werden, dass Apotheken auch in den vergangenen Jahren außerhalb des Fixums etliche Leistungen neu oder besser vergütet bekommen haben – beispielsweise die Nacht- und Notdienste sowie die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die in der vorliegenden Reform ausgeweitet werden sollen. Zudem profitierten Apotheken durch die preisabhängige Vergütungskomponente von den deutlichen Preisanstiegen bei neuen Arzneimitteln.
„Für wirtschaftlich sehr lukrative Apotheken sowie Versandhandelsapotheken sollte daher eine abgestufte und der Leistung entsprechende Vergütung im Rahmen der Verhandlungen ermöglicht werden“, fordert der Verband. Andernfalls drohten Mehrausgaben ohne zusätzlichen Mehrwert für die Sicherstellung der Versorgung. Dies erfordere Transparenz über die wirtschaftliche Situation der Apotheken. Zudem schlägt der GKV-Spitzenverband eine Deckelung der variablen Vergütungskomponente vor. Die Erhöhung der Vergütung auf 9,50 Euro würde unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bereits zu Mehrausgaben von rund 875 Millionen Euro jährlich führen.
Mehr Transparenz für die Verhandlungslösung
Für eine erfolgreiche Verhandlungslösung seien eine klare Definition des Verhandlungsgegenstandes, eine geeignete Datenbasis zur Erfüllung des Verhandlungsauftrags sowie eindeutige Orientierungswerte notwendig. Die zugängliche Datenlage zur Gesamtvergütung von Apotheken und deren Verteilung sei derzeit für die Wahrnehmung eines solchen Auftrags nicht ausreichend, insbesondere nicht für das angeführte und zu begrüßende Verhandlungskriterium einer Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung. „Es besteht gegenwärtig weiterhin keine Transparenz zur tatsächlichen Finanzsituation von Apotheken“, bemängelt der Verband.
Der Verband kritisiert zudem, dass mit dem Fixum nur ein Teil der Vergütung tatsächlich Gegenstand der Verhandlungen sein soll. Das sei angesichts der vergütungsrelevanten Bedeutung der weiteren Leistungen für die Apothekenfinanzierung nicht sachgerecht. „Um widersprüchliche Datengrundlagen zu vermeiden, spricht sich der GKV-Spitzenverband dafür aus, auf das Verhandlungskriterium einer ‚Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung‘ sowie auf den Grundsatz der Beitragssatzstabilität im Sinne des § 71 Absatz 1 abzustellen“, heißt es in der Stellungnahme. Der Verbraucherpreisindex habe dagegen keinen Bezug zur Kostenentwicklung in Apotheken und sollte gestrichen werden.
Der GKV-Spitzenverband spricht sich zudem für die Bereitstellung einer weitergehenden Datengrundlage für Verhandlungen aus, beispielsweise mit Unterstützung durch das Statistische Bundesamt. Außerdem dürfe der finanzielle Aufwand nicht nur der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet werden; auch eine finanzielle Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) wäre sachgerecht.
Finanzierung für pDL
„In der Apothekenpraxis erweisen sich pharmazeutische Dienstleistungen entgegen der gesetzgeberischen Intention weiterhin als Nischenthema“, argumentiert der GKV-Spitzenverband. Die Schaffung neuer pDL sei daher nicht nachvollziehbar, zumal die eigentlich hierfür zwingend notwendige Vernetzung mit anderen Leistungserbringern nicht als Standard vorgesehen sei. Hierdurch würden neue Ausgaben generiert, ohne dass tatsächlich ein Bedarf oder eine Evidenz für deren Versorgungsnutzen bestehe. Angesichts der angespannten finanziellen Lage der GKV und der gestiegenen Belastungen für Versicherte wie Arbeitgeber halte der GKV-Spitzenverband zudem an seiner Forderung nach einer Rückführung der Mittel an die Kassen fest.
Stattdessen sehe der Reformentwurf vor, dass die geplante höhere Vergütung der Nacht- und Notdienste aus einer Umwidmung des Zuschlags für pDL erfolgen solle. Für den Fall, dass die Mittel für pDL aufgebraucht seien, müsse zudem ein weiterer Zahlungsstrom eingerichtet werden, um pDL weiter zu vergüten; dieser werde im Reformentwurf jedoch nicht konkretisiert.
Auch das Plus beim Notdienst sei nicht sachgerecht: „Es ist nicht belegt, dass eine so deutlich höhere Finanzierung von Nacht- und Notdiensten notwendig wäre. Mit der Festlegung werden gleichwohl Ansprüche von Apotheken fixiert, die perspektivisch kaum abschmelzbar sein werden“, so der Verband. Das Argument, dass damit insbesondere ländliche Apotheken gestärkt werden sollen, weil sie häufiger Notdienst leisteten, lässt der Verband nicht gelten. Zum einen gelte dieser Zusammenhang in mehreren Bundesländern aufgrund der angepassten Notdienstpläne nicht mehr. Zum anderen würden Notdienste nicht bundeseinheitlich geplant; der Zuschlag würde Apotheken daher nicht nach gleichen Kriterien erreichen. Zudem sei kein gesonderter Finanzbedarf für Apotheken in Regionen mit geringerer Versorgungsdichte erkennbar.
Austauschregeln
Wenig überraschend spricht sich auch der GKV-Spitzenverband gegen die vereinfachten Austauschregeln bei Nichtverfügbarkeit aus: „Dies ist nicht sachgerecht, wenn andere wirtschaftlichere Arzneimittel lieferbar sind. Diese Regelung schwächt die Abgaberegeln und die darauf aufbauenden wirtschaftlichen Steuerungsinstrumente wie Rabattverträge. Damit werden Einsparungen aus Rabattverträgen riskiert, die aktuell das dynamische Ausgabenwachstum für Arzneimittel um mehr als 6,2 Milliarden Euro pro Jahr dämpfen“, betont der Verband.
Flexibilisierung der Rahmenbedingungen
Lobend hebt der Verband die geplanten Flexibilisierungen hervor, etwa zum Betrieb von Apotheken und Zweigapotheken. Allerdings bleibe der Gesetzgeber hinter den Möglichkeiten zurück. Dabei kritisiert der Verband insbesondere die im Vergleich zum Referentenentwurf eingedampfte PTA-Vertretung: „Durch die nun vorgesehene modellprojekthafte Vertretungsregel entsteht ein erheblicher bürokratischer Aufwand, ohne dass sich hier eine echte dauerhafte Perspektive für PTA sowie die Arzneimittelversorgung ergeben. Vor diesem Hintergrund erscheint die Regelung, die ohnehin nur für einen kurzen Zeitraum wie bei Urlauben oder anderen Abwesenheiten greift, fragwürdig.“
Auch die Ausweitung des Impfangebots bewertet der Verband als positiv. Kritisch sieht er hingegen die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept. Tatsächliche Versorgungsvorteile seien hier eingehend gegen die Risiken abzuwägen. Außerdem müsse hinterfragt werden, warum trotz bestehender Auffangmöglichkeiten durch etablierte Regelungen neue bürokratische Prozesse eingeführt werden sollen.
Abrechnung von Rezepturen
Auch den im Vergleich zum Referentenentwurf abgeänderten Regelungsvorschlag zur Abrechnung von Zubereitungen sieht der Verband kritisch. Gegenwärtig rechneten die Apotheken ganze Packungen der für die Zubereitung benötigten Stoffe ab, obwohl sie nur einen Bruchteil davon in der Zubereitung einsetzen würden. Dieser überhöhte Packungspreis sei dann zudem die Grundlage für den Zuschlag von 100 Prozent bei der Abgabe von Stoffen beziehungsweise 90 Prozent bei Zubereitungen aus Stoffen beziehungsweise Fertigarzneimitteln sowie der Umsatzsteuer. Apotheken könnten die Restmengen der Packungen anschließend mehrfach weiterverwenden und dieselben Packungen immer wieder mit den aufgeführten Aufschlägen und der Umsatzsteuer vollständig abrechnen. „Diese Praxis ist als Ergebnis der Rechtsprechung zu sehen und muss durch eine rechtssichere Regelung abgeschafft werden, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung trägt. Eine Begrenzung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, ist nicht ausreichend“, erklärt der Verband.
Skonto an Versicherte
In der Verordnung ist vorgesehen, das Skontoverbot aufzuheben. Der GKV-Spitzenverband warnt in diesem Zusammenhang vor Wettbewerbsverzerrung zwischen den Apotheken. Sollten Rabattpotenziale bestehen, seien diese zudem für die Versicherten zu heben und nicht an die Apotheken auszuschütten.