Fixum: Verordnung ist final 12.06.2026 15:20 Uhr
Die Erhöhung des Fixums kann wie geplant in Kraft treten. Die 3. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit ab 1. Juli.
Die Verordnung hat nur drei Artikel auf zwei Seiten: Zunächst wird § 3 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV dahingehend geändert, dass die Angabe „8,35 Euro“ durch die Angabe „9 Euro“ ersetzt wird. In Artikel 2 wird die Angabe auf „9,50 Euro“ geändert. Artikel 3 regelt das Wirksamwerden: „Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Juli 2026 in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“
„Das Apothekenhonorar, das Apotheken für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln pro Packung erhalten (Packungsfixum), wurde zuletzt im Jahr 2013 auf 8,35 Euro angehoben. Seitdem haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken, insbesondere durch gestiegene Betriebskosten, verändert“, hieß es in der Begründung. Allerdings stehe auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor „signifikanten finanziellen Herausforderungen“.
„Da Apotheken eine zentrale Säule in der Gesundheitsversorgung in Deutschland sind, sieht der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD eine Erhöhung des Packungsfixums von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro vor.“ Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hätten sich die Koalitionsfraktionen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) darauf verständigt, dass das Packungsfixum kurzfristig bereits zum 1. Juli und dann noch einmal zum 1. Januar angehoben wird.
Die Verordnung diene der Umsetzung des Koalitionsvertrages und sehe entsprechend der Vereinbarung zum ApoVWG vor, dass das Packungsfixum gestaffelt in folgenden zwei Schritten von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird:
- ab 1. Juli 2026: Anhebung auf 9,00 Euro
- ab 1. Januar 2027: Anhebung auf 9,50 Euro
Mehrkosten für Kassen
Bei 640 Millionen Packungen zulasten der GKV ergeben sich laut Verordnung in diesem Jahr Mehrausgaben in Höhe von circa 250 Millionen Euro und im kommenden Jahr von circa 875 Millionen Euro, jeweils inklusive Umsatzsteuer.
Auf der Grundlage von 160 Millionen Packungen ergeben sich für die PKV im ersten Schritt zusätzliche Kosten von 40 Millionen Euro und im zweiten Schritt von rund 145 Millionen Euro. Für die Träger der Beihilfe ergeben sich rund 20 Millionen Euro beziehungsweise circa 73 Millionen Euro.
Mit dem ApoVWG und der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen würden Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu verbessern, Bürokratie abzubauen und die Flexibilität für die Wahrnehmung des Versorgungsauftrages zu erhöhen. „Die Apotheken werden damit deutlich entlastet. Ziel dieser Verordnung ist es, parallel die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken durch eine angemessene Anpassung der Vergütung zu stärken und die Arzneimittelversorgung in Deutschland langfristig zu sichern.“