Rezeptur-Etikett
Fertigarzneimittel-Name genügt auch bei Parenteralia 24.06.2026 15:24 Uhr
Berlin -
Wird in der Apotheke eine Rezeptur hergestellt und dazu ein Fertigarzneimittel verwendet, genügt es bei parenteralen Zubereitungen nicht, nur das Fertigarzneimittel auf dem Etikett anzugeben. Ein Antrag aus Brandenburg sieht darin jedoch keinen Mehrwert und hält die Regelung für unzweckmäßig und impraktikabel.