„Politisch nicht durchzuhalten“

BVDVA: Kein Versandverbot durch die Hintertür! 04.03.2026 15:15 Uhr

Berlin - 

Der Arzneimittelversandhandel in Deutschland spiele als komplementärer Versorgungskanal seit nunmehr 22 Jahren eine wichtige Rolle im Versorgungsalltag der Menschen, erklärt der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) geplanten Regelungen bedeuteten für Versandapotheken mehr Pflichten, böten aber keinen Mehrwert für die Versorgung.

„Die Stärkung der Apotheken liegt selbstverständlich im Interesse unseres Verbandes“, heißt es in der Stellungnahme. Daher begrüße man insbesondere liberalisierende Maßnahmen wie Erleichterungen bei der Gründung von Zweigapotheken oder den Ausbau der Präventionsangebote durch Apotheken sowie deren Einbindung in die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL).

22 Jahre ohne Schadensfall

Die Verschärfungen im Hinblick auf den Versandhandel, insbesondere in § 35b Apothekenbetriebsordnung und § 9a Arzneimittelhandelsverordnung, lehnt der Verband ab. „Diese Regulierungen gefährden die oben genannte Versorgung massiv. Das kann politisch nicht gewollt sein, denn es würde bei Millionen von Bürgerinnen und Bürgern auf völliges Unverständnis stoßen. Das wäre politisch nicht durchzuhalten! Wir wollen kein Versandverbot für Arzneimittel durch die Hintertür!“

Bereits heute würde der Versandhandel in Deutschland bewährten und klaren arzneimittelrechtlichen Vorgaben unterliegen. Versandapotheken arbeiteten seit über 22 Jahren mit validierten, risikobasierten Versandprozessen, insbesondere bei Arzneimitteln mit besonderen Lagerungsanforderungen, zum Beispiel der Kühlpflicht. Passiv gekühlte Verpackungssysteme, zum Beispiel Isolierverpackungen mit Kühlakkus, seien Stand der Technik und würden produkt- und saisonabhängig eingesetzt.

„Es ist kein belegter Schadensfall im regulierten Arzneimittelversandhandel bekannt“, heißt es in der Stellungnahme. Die Patientensicherheit sei bereits heute gewährleistet. Ein pauschaler Regulierungsansatz ignoriere den risikobasierten Charakter moderner Arzneimittellogistik. Die Verantwortung dafür trügen Versandapotheken durch die bestehende Regulierung vollumfänglich.

Mehr Bürokratie ohne Zusatznutzen

Der Verband warnt, dass die geplante Neuregelung zwar mehr Pflichten, aber keinen Mehrwert bringen würde. Der neue Referentenentwurf gehe deutlich über den ursprünglichen Ansatz hinaus und verlange unter anderem zusätzliche QM-Festlegungen, wie Transportplanung, Schulungen und Informationspflichten, eine detaillierte vertragliche Absicherung gegenüber Logistikunternehmen, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie neue Ordnungswidrigkeitstatbestände. „Die Neuregelung schafft Doppelregulierung, ohne vermeintliche Sicherheitslücken zu schließen. Es entsteht Formalisierung statt faktischer Qualitätsverbesserung“, kritisiert der Verband.

„Wie will man besondere Risiken im Transport von kühlpflichtigen und kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln im Botendienst und bei sonstiger Auslieferung der Arzneimittel (zum Beispiel Heim- und KH-Versorgung) kontrollieren?“, fragt der Verband. Diese Bereiche seien explizit in den Verordnungsentwurf einbezogen. Bisher sei die Versendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit aktiver beziehungsweise passiver Kühlung für den Kunden kostenneutral. Das könnte in Zukunft nicht mehr haltbar sein, was wiederum die Patientenversorgung negativ beeinträchtigen würde. „Wo bleibt zudem der Verbraucherschutz, wenn Preise steigen und die Versorgung ausgedünnt wird?“