Apothekenreform

Bundesrat: Skonto & Co. im Ausschuss 11.06.2026 17:42 Uhr

Berlin - 

Morgen wird sich der Bundesrat abschließend mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befassen. Nicht auf der Tagesordnung steht die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen, mit der unter anderem das Skontoverbot aufgehoben und die Verhandlungslösung etabliert werden sollen. Damit wird sich erst der Gesundheitsausschuss in seiner nächsten Sitzung befassen.

Der Bundestag hat das ApoVWG bereits abgesegnet, morgen soll das Gesetz den Bundesrat passieren. Auch die 3. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zur Erhöhung des Fixums hat bereits das Kabinett passiert; hier ist keine Zustimmung in der Länderkammer notwendig.

Im Gegensatz zur Erhöhung des Fixums bedarf es bei der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen allerdings der Zustimmung des Bundesrates. Morgen steht sie jedoch nicht auf der Tagesordnung der Länderkammer; zunächst wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit dem Entwurf beschäftigen.

Das wird nach aktuellem Stand in der Sitzung am 24. Juni geschehen. Der Bundesrat hätte dann noch eine Sitzung am 10. Juli vor der Sommerpause, um sich abschließend mit dem letzten Teil des Reformpakets von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zu beschäftigen.

Mit der Verordnung soll unter anderem die Verhandlungslösung etabliert werden. GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen erstmals zum 1. Januar 2028 und danach bis zum 1. Januar eines jeden Jahres einen einheitlichen Vorschlag zur Anpassung des relativen Anteils und des Fixums erarbeiten. Das Verhandlungsergebnis muss dann allerdings noch dem BMG vorgelegt werden. Auch handelsübliche Skonti sollen mit der Verordnung wieder gewährt werden können, wenn diese im Gegenzug für eine vor Fälligkeit geleistete Zahlung erfolgen.