Länder beschließen Stellungnahme

Bundesrat kassiert PTA-Vertretung 30.01.2026 15:24 Uhr

Berlin - 

Der Bundesrat hat heute seine Stellungnahme zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen. An zentralen Forderungen wie der Anhebung des Packungsfixums, der Streichung der erleichterten Regelungen für die Gründung von Zweigapotheken und der klaren Ablehnung der PTA-Vertretung hat die Länderkammer festgehalten. Keine Mehrheit erhielten hingegen die Forderungen, die geplanten Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Apotheker zu streichen, sowie an der strikten Zweckbestimmung des Raumes, in dem Schutzimpfungen durchgeführt werden, festzuhalten.

Fast alle 39 Punkte, die der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in seiner umfangreichen Empfehlung gefordert hatte, wurden von der Länderkammer heute mit Mehrheit angenommen. Nur zwei Forderungen fanden keine Zustimmung.

Anerkennung ausländischer Apotheker

In der Beschlussempfehlung des Ausschusses hieß es: „Die Erfahrung aus den Anerkennungsverfahren im Bereich des Apothekerberufs zeigt, dass es für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten mit ausländischer Ausbildung angesichts der unterschiedlichen Ausbildungsinhalte, Rechts- und Gesundheitssysteme in den Ausbildungsländern schwierig sein wird, unmittelbar nach Approbationserteilung eine Apotheke selbständig betreiben zu können.“ Dies gelte insbesondere im Hinblick auf nicht-pharmazeutische Inhalte wie „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“. Das ApoVWG sieht hier Vereinfachungen vor – der Forderung des Ausschusses, diese rückgängig zu machen, stimmten die Länder im Plenum jedoch nicht zu.

Zweckbestimmung Impfraum

In der Beschlussempfehlung ist angedacht, an der strikten Zweckbestimmung des Raumes, in dem Schutzimpfungen durchgeführt werden, festzuhalten. Auch hierfür fand sich im Bundesrat keine Mehrheit.

Nein zu PTA-Vertretung und Zweigapotheken

Alle anderen Punkte hat die Länderkammer allerdings mit Mehrheit abgesegnet – darunter die Forderung nach der Streichung der Zweigapotheken-Regelung sowie der PTA-Vertretung, trotz der kurz zuvor durch Staatssekretär Dr. Georg Kippels (CDU) betonten Notwendigkeit. Auch der alternative Vorschlag zur Verhandlungslösung wurde angenommen: Statt einer Regelung in der Arzneimittelpreisverordnung solle ein „Versorgungszuschlag“ im SGB V aufgenommen werden, der jährlich zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Apothekerschaft ausgehandelt werden soll. Ebenso fordern die Länder, die im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro umzusetzen.

Alternative zur Länderliste

Auch an der Kritik an der Länderliste hielt der Bundesrat fest und stimmte für einen Alternativvorschlag, um die bisherige Länderliste zu streichen und den Versandhandel aus dem EU-Ausland rechtlich neu aufzustellen – inklusive Kontrollmöglichkeit. Demnach sollen Versender dazu verpflichtet werden, ihre Versanderlaubnis aus dem jeweiligen Mitgliedstaat sowie eine Bestätigung, dass sie nach den deutschen Vorschriften arbeiten, vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachzuweisen. Sollten sich Hinweise ergeben, dass ein Versender sich nicht an die Vorschriften hält, müsste das BfArM tätig werden und könnte gegebenenfalls die Erlaubnis zum Versand nach Deutschland so lange widerrufen, bis der Anbieter einen Nachweis erbringt, dass die Bedingungen eingehalten werden.