Mehr Ausnahmen von Dienstbereitschaft
BMG erlaubt Halbtagsapotheken 17.12.2025 19:48 Uhr
Berlin -
Dass Apotheken ihre Öffnungszeiten komplett selbst festlegen dürfen, ist vom Tisch. Es bleibt bei der ständigen Dienstbereitschaft, allerdings in modifizierter Form. Dies geht aus dem Entwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) hervor.