„Kritische Punkte nicht mehr enthalten“

BaWü: Kammer lobt Apothekenreform 19.12.2025 13:54 Uhr

Berlin - 

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK BW) begrüßt den am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), schreibt die Kammer. Zentrale Regelungen würden die heilberufliche Komponente des Apothekerberufs in den Fokus rücken, auch die verstärkte Einbindung in Präventionsmaßnahmen sei begrüßenswert.

Reformen seien notwendig, um die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig aufzustellen. Apotheker:innen seien hier bestens geeignet, um weitere Aufgaben und noch mehr Verantwortung zu übernehmen. „Durch die geplante noch stärkere Nutzung der bereits heute vorhandenen heilberuflichen Kompetenzen können Apothekerinnen und Apotheker ihre Stärken bei der Versorgung von Patienten mit Gesundheitsdienstleistungen rund um das Arzneimittel wesentlich besser einbringen. Es ist gut, dass die Politik erkannt hat, welchen Mehrwert Apotheken vor Ort für die Gesellschaft und für die Gesundheitsversorgung bieten“, so Kammerpräsident Dr. Martin Braun.

Erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sowie der Ausbau der Impf- und Testangebote würden helfen, die Versorgung vor Ort zu stärken, niedrigschwellige Angebote zu schaffen und auch dem Berufsbild eine Neuausrichtung geben, so Braun weiter. „Besonders positiv zu bewerten sei der wertschätzende Umgang mit den Berufsvertretern während der Formulierung des Gesetzentwurfs und im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses“, heißt es weiter.

Die LAK sieht im vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angepassten Entwurf eine deutliche Verbesserung zu dem im Oktober vorgestellten Referentenentwurf. Dieser habe einige Punkte enthalten, die insgesamt das bewährte System der inhabergeführten Apotheke nachhaltig hätten schädigen können. „Als Berufsvertreter haben wir viele intensive und konstruktive Gespräche mit dem BMG geführt. Dass nun ganz wesentliche, für die Berufsausübung kritische Punkte im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten sind, ist eine gute Nachricht für die Apothekerschaft insgesamt.“

Doch die wirtschaftliche Lage bleibe nach wie vor mehr als angespannt, solange das Fixum nicht angehoben wird. „Eine Erhöhung des Apothekenhonorars, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, würde ganz entscheidend zur Sicherung der Existenz vieler Apotheken beitragen und somit auch helfen, die Gesundheitsversorgung in der Fläche abzusichern. Dafür müssen aber die finanziellen Mittel bereitgestellt und Mehrausgaben in Kauf genommen werden. Letztlich würde ein Zusammenbruch des noch bestehenden Apothekennetzes die Patientinnen und Patienten in der Zukunft deutlich teurer zu stehen kommen“, so Braun abschließend.