Antrag aus NRW

Auf Tee-Arbeitsplatz kann verzichtet werden 24.06.2026 15:18 Uhr

Berlin - 

Jede Apotheke muss einen „Tee-Arbeitsplatz“ vorhalten – unabhängig davon, ob tatsächlich Tees gemischt werden oder nicht. Das soll sich ändern, wenn es nach einem Antrag zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) aus Nordrhein-Westfalen geht.