Antrag aus NRW
Auf Tee-Arbeitsplatz kann verzichtet werden 24.06.2026 15:18 Uhr
Berlin -
Jede Apotheke muss einen „Tee-Arbeitsplatz“ vorhalten – unabhängig davon, ob tatsächlich Tees gemischt werden oder nicht. Das soll sich ändern, wenn es nach einem Antrag zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) aus Nordrhein-Westfalen geht.