Anlage zum SGB V
ApoVWG: Rezeptursubstanzen nur anteilig abrechnen 17.12.2025 14:23 Uhr
Berlin -
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) zur Hilfstaxe gekündigt. Seit knapp zwei Jahren herrscht ein vertragsloser Zustand. Damit könnte bald Schluss sein, denn das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht eine anteilige Abrechnung von Rezeptursubstanzen vor.